Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz vom 24.03.2022 ist derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt acht Verantwortliche der WSW WohnSachWerte eG wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und der Untreue, bzw. der Beihilfe zu diesen Taten anhängig. Die Taten stehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der WSW eG und ihren mehr als 12.000 Mitgliedern, die ihren Sitz in Weiden i.d. OPf. hat.
Dabei stehen die Beschuldigten im Verdacht, seit 2018 durch Täuschungen auf unseriöse Art und Weise bei der Akquise von Neumitgliedern der WSW WohnSachWerte eG die Überweisung sogenannter vermögenswirksamer Leistungen an die Wohnbaugenossenschaft erwirkt zu haben. Hierdurch sollen sie unrechtmäßig Einnahmen in Höhe von mehr als € 7 Mio. erzielt haben, die aber möglicherweise in weiten Teilen nicht für den eigentlichen Genossenschaftszweck, nämlich die Anschaffung von Immobilien verwendet wurden.
Um den Sachverhalt weiter aufzuklären, hat die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz die Vollstreckung mehrerer Durchsuchungsbeschlüsse veranlasst. Bei diesen Durchsuchungen sollen eine große Menge an elektronisch gespeicherten Daten gesichert, mehr als 60 Umzugskartons voller schriftlicher Unterlagen sichergestellt und mehrere hochwertige Fahrzeuge, Uhren, Bargeld und Kryptowährungen arrestiert worden sein.
Angesichts der bisher bekannten Tatsachen scheint das Angebot einer Genossenschaftsbeteiligung an der WSW WohnSachWerte eG letzten Endes nur ein “Fake” gewesen zu sein, um sich unrechtmäßig an den vermögenswirksamen Leistungen argloser Kapitalanleger und ihrer Arbeitgeber zu bereichern.
Vermögenswirksame Leistungen für die WSW WohnSachWerte eG und ihre Marke “Förderhelden”
Die WSW eG, die auch unter der Marke “Förderhelden” auftritt, bietet interessierten Anlegern an, sich mittels der Investition von sogenannten vermögenswirksamen Leistungen als Mitglied an ihr zu beteiligen. Diese Gelder will sie nach eigenen Angaben ausschließlich in den Bau, den Kauf und die Renovierung bezahlbaren Wohnraums investieren, um die Wohnqualität ihrer Mitglieder zu verbessern.
Dabei wirbt sie damit, dass beim genossenschaftlichen Ansparen vermögenswirksamer Leistungen auch ohne Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Nutzung die staatliche Wohnungsbauprämie als Zuschuss gezahlt wird, der nicht zurückerstattet werden muss. Mit den vermögenswirksamen Leistungen als Zuschuss des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer (sogenannte Arbeitgebersparzulage) soll somit eine hohe Förderung der eigenen Sparbeiträge erfolgen und dadurch ein zusätzliches Vermögen aufgebaut werden, das am Ende der Laufzeit als Auszahlung zur Verfügung steht.
Außerdem bietet die WSW WohnSachWerte eG ihren Mitgliedern angeblich eine kostengünstige Absicherung ihrer Risiken im Zusammenhang mit der Genossenschaftsbeteiligung über sogenannte “Gruppenrahmenverträge” bei einem namhaften deutschen Versicherer zu einem niedrigen Preis.
Mitgliedschaft bei der WSW eG vorzeitig kündigen?
Angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Weiden wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und der Untreue gegen Verantwortliche der WSW eG stellt sich nunmehr für beteiligte Mitglieder der Wohnbaugenossenschaft die berechtigte Frage, ob sie ihre Beteiligung vorzeitig kündigen sollen.
Laut Satzung der WSW WohnSachWerte eG soll zwar die Frist für eine ordentliche Kündigung fünf Jahre betragen. Im Falle eines wichtigen Grundes kann jedoch jedes Genossenschaftsmitglied seine Beteiligung außerordentlich und fristlos kündigen. Nach wirksamer Erklärung einer solchen außerordentlichen Kündigung können mit sofortiger Wirkung sämtliche Beitragszahlungen eingestellt und die Auszahlung eines sogenannten Auseinandersetzungsguthabens verlangt werden, dessen Höhe allerdings noch näher zu ermittelt wäre.
Nach vorläufiger Bewertung der Rechtslage besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Beteiligung an der Genossenschaft auch heute noch zu widerrufen, um eine Auszahlung der bislang geleisteten Beiträge oder zumindest des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens zu erwirken.
Je nach Sachlage kann möglicherweise sogar ungeachtet einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung die Auszahlung, bzw. Rückzahlung sämtlicher gezahlten Mitgliedsbeiträge von der WSW WohnSachWerte eG verlangt werden.
Sollten sich die von der Staatsanwaltschaft Weiden i.d. OPf. erhobenen Betrugsvorwürfe bestätigen und eine entsprechende Verurteilung der Verantwortlichen erfolgen, könnten auch diese im Wege von Schadensersatz auf Rückerstattung der gezahlten Mitgliedsbeiträge haften.
Rechtsrat für Anleger und Mitglieder der WSW WohnSachWerte eG
Im Hinblick auf die derzeit im Raum stehenden Vorwürfe des Betruges und der Untreue im Zusammenhang mit der WSW eG sollten Anleger und Mitglieder dieser Wohnbaugenossenschaft von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit in ihrem konkreten Fall die Möglichkeit besteht, ihre Genossenschaftsanteile vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen und sich die bislang gezahlten Beiträge ganz oder wenigstens zum Teil auszahlen zu lassen.
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