Wie der Finanznachrichtendienst “GoMoPa” in einem Beitrag vom 08.12.2015 berichtet, sollen von der ZIRCON Immobilien Invest GmbH (Berlin) bislang trotz gegenteiliger Ankündigungen noch keine Zinszahlungen an die Anleger, bzw. Zeichner von Nachrangdarlehen der Gesellschaft geleistet worden sein. Dabei sei den Anlegern ursprünglich versprochen worden, bereits nach Ablauf von 18 Monaten ihre Einlagen zzgl. Zinsen von 10% p.a. wieder vollständig zurückzuerhalten. Dieser Rückzahlungstermin konnte laut “GoMoPa” bislang aber nicht von der ZIRCON Immobilien Invest GmbH eingehalten werden.
Das Anlageangebot der ZIRCON Immobilien Invest GmbH
Die ZIRCON Immobilien Invest GmbH betätigt sich nach eigenen Angaben hauptsächlich im sogen. Bauträger- und Wohnungsaufteilungsgeschäft im Großraum Berlin und Potsdam. Im Rahmen dieses Geschäftsmodells will die Gesellschaft in dem betreffenden Gebiet Wohnhäuser erwerben, in abgeschlossene Wohneinheiten aufteilen, ggf. sanieren und sodann an Eigennutzer und Kapitalanleger verkaufen. Außerdem will die ZIRCON Immobilien Invest GmbH auch Baugrundstücke erwerben und auf diesen den Neubau von Wohnungen entwickeln und realisieren, die anschließend ebenfalls verkauft werden sollen.
Geworben wird von der Gesellschaft u.a. damit, dass die Geschäftsleitung bereits seit über 25 Jahren in der Bau- und Immobilienbranche tätig sei und schon mehr als 1.180 Wohneinheiten für Kunden realisiert habe.
Interessierten Kapitalanlegern wird die Möglichkeit geboten sich entweder als Kommanditisten oder mittels sogen. Nachrangdarlehen an diesem Geschäftsmodell zu beteiligen. Dabei wird den Investoren bereits nach 18 bis 24 Monaten ein Abverkauf der Wohnungen und die Rückzahlung ihrer Einlagen zzgl. Zinsen von mindestens 10% p.a. sowie eine Beteiligung am Mehrerlös in Aussicht gestellt.
Das maximale Risiko einer Investition bei der ZIRCON Immobilien Invest GmbH besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust des investierten Kapitals. Dieses Risiko kann sich etwa dann realisieren, wenn eine Liquidation der Beteiligungsgesellschaft erfolgt oder deren Insolvenz eintritt.
Rechtsrat für Anleger bei der ZIRCON Immobilien Invest GmbH
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Nachrangdarlehens oder ihrer Kommanditbeteiligung der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, im Falle etwaiger Verluste Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Sofern die ZIRCON Immobilien Invest GmbH mit der vertraglich vereinbarten Rückzahlung der Nachrangdarlehen nebst Zinsen in Verzug ist, besteht im übrigen die Möglichkeit, die Gesellschaft gerichtlich auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.
Ähnliche Artikel
Keine ähnlichen Artikel gefunden