Bei Life Forestry bestehen laut einer am 27.07.2023 veröffentlichten Warnung der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) hinsichtlich des Teakinvestments “Premium Wood – Land Lease” Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt.
Nach Auffassung der BaFin bietet die in Stans (Schweiz) ansässige Gesellschaft mit ihrer Investitionsmöglichkeit “Premium Wood – Land Lease” in Deutschland Vermögensanlagen öffentlich an, für die entgegen der Vorschrift des § 6 Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden sei.
Gründe für die Warnung der BaFin vor einer Zeichnung der Vermögensanlage “Premium Wood – Land Lease” von Life Forestry
Nach Angaben der BaFin dürfen Vermögensanlagen der vorliegenden Art nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ihr von dem Anbieter zuvor ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechender Verkaufsprospekt vorgelegt und dieser von ihr gebilligt wurde.
Dabei prüft die BaFin, ob der ihr vorgelegte Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.
Allerdings gehört es nicht zu den Aufgaben der BaFin, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das angebotene Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen daher die Emittenten von Vermögensanlagen wie Life Forestry in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Diese haften auch für die Richtigkeit ihrer Angaben.
Rechtsfolgen bei fehlendem Verkaufsprospekt
Anbieter und Emittenten haften bei einer pflichtwidrigen Nichtveröffentlichung eines Verkaufsprospektes den jeweiligen Anlegern gegenüber nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auf eine Rückerstattung des Erwerbs-, bzw. Kaufpreises.
Auch die jeweiligen Prospektverantwortlichen haften Anlegern in gleicher Weise, wenn die in einem Verkaufsprospekt gemachten Anlagen unrichtig oder unvollständig sind.
Aus diesem Grunde rät die BaFin auch Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der in einem von ihr gebilligten Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen zu tätigen.
Rechtsrat für Anleger und Teakbaumkäufer von Life Forestry
Falls Anleger und Teakbaumkäufer der Life Forestry Switzerland AG mit ihrem Teakinvestment unzufrieden sind und entgegen den vertraglichen Vereinbarungen noch keine Auszahlung ihrer Holzerlöse erhalten haben, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, den von ihnen gezahlten Kaufpreis oder Pachtzins zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.