In einer Pressemitteilung vom 04.07.2016 hat der vorläufige Insolvenzverwalter der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt (Reimer Rechtsanwälte, Hamburg) erklärt, dass die Reederei-Kunden die fälligen Mieten für die “Magellan Container” regulär geleistet, bzw. einen entsprechenden Zahlungseingang avisiert hätten, so dass der Geschäftsbetrieb vorläufig wie geplant weiterlaufen könne. Die Gelder der MMS befänden sich auf gesperrten Bankkonten, so dass die Gesellschaft Überweisungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unter Aufsicht des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Hamburg ausführen dürfe.
Soweit verschiedentlich darüber diskutiert werde, inwiefern den Anlegern eigene Mietforderungen gegenüber den Reedereien zustünden, sei inzwischen aufgrund des Gutachtens einer renommierten Anwaltskanzlei geklärt, dass die Magellan Maritime Services GmbH den Anlegern die Mietforderungen bei Vertragsschluss nicht rechtswirksam abgetreten habe, so dass sie selbst Inhaber dieser Forderungen sei. Dies spiele nach Auffassung des vorläufigen Insolvenzverwalters aber nur eine vergleichsweise geringe Rolle, da die Anleger als mit Abstand größte Gläubigergruppe ohnehin einen Anspruch auf den überwiegenden Teil sämtlicher Erlöse und Vermögenswerte aus der Vermietung der “Magellan Container” hätten.
Gläubigerversammlung in Sachen “Magellan Container” im September/Oktober 2016?
Eine erste Gläubigerversammlung, wo u.a. Lösungsszenarien zur Fortführung, Sanierung, Planinsolvenz und/oder zum Verkauf der Magellan Maritime Services GmbH zur Abstimmung gestellt würden, soll nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters voraussichtlich im September/Oktober 2016 stattfinden. Für die Frage, welches Lösungsszenario zur bestmöglichen Befriedigung der Anleger in Betracht kommt, sei allerdings von wesentlicher Bedeutung, wie die Zusage der Magellan Maritime Services GmbH, den Anlegern nach Vertragsende einen Festpreis für ihr Investment in die sogen. “Magellan Container” zu zahlen, rechtlich und wirtschaftlich zu bewerten ist.
Wer ist Inhaber der Mietforderungen für Magellan Container?
Ob die vom vorläufigen Insolvenzverwalter in seiner Pressemitteilung vom 04.07.2016 vertretene Auffassung, die Magellan Maritime Services GmbH und nicht der jeweilige Anleger selbst sei Inhaber der Mietforderungen für die “Magellan Container”, zutrifft, wird ggf. gerichtlich zu klären sein.
Aus Anlegersicht ist es nämlich durchaus von wesentlicher finanzieller Bedeutung, ob diese Mietforderungen zur Insolvenzmasse zählen und somit nur zur Insolvenztabelle angemeldet werden können oder den Anlegern unmittelbar, bzw. im Wege eines Aussonderungsrechts zustehen.