Mit ihrem Angebot zur Zeichnung von Genussrechtsbeteiligungen an der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG (Magdeburg) will die Emittentin interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestanlagebetrag von € 1.000,- zzgl. Agio als Einmalanlage, bzw. € 25,- zzgl. Agio in monatlichen Raten an Erträgen aus dem Handel der Initiatoren mit deutschen (Wohn-) Immobilien zu partizipieren, um so eine “Vermögensvorsorge” aufzubauen.
Mit den durch diese Genussrechte eingeworbenen Geldern sollen attraktive Immobilien in Form von Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftshäuser erworben, verwaltet und wieder veräußert werden. Durch diesen Immobilienhandel sollen entsprechende Erträge anfallen, mit denen die von den Anlegern erworbenen Genussrechte verzinst und nach jeweiliger Fälligkeit zurückgezahlt werden können.
Das von der Anbieterin mit dieser Emission begebene Genussrechtskapital beläuft sich auf einen Gesamtbetrag von € 20 Mio., die sich auf insgesamt 800.000,- Namens-Genussrechte verteilen. Die (Mindest-) Laufzeiten für die Genussrechte liegen zwischen 5 Jahren und 25 Jahren.
Für ihre Investition sollen die Anleger eine “Gewinnbeteiligung” in Form eines Basisgewinns zwischen 4% p.a. und 6% p.a. erhalten. Darüberhinaus wird ihnen eine sogen. “Übergewinnbeteiligung” in Aussicht gestellt. Entnahmen auf diese Gewinne sollen jedoch erstmals nach 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung der Genussrechte möglich sein.
Die Geschäftsführung der Emittentin wird von der MCM Investor Management AG in ihrer Eigenschaft als Komplementärin (persönlich haftender Gesellschafterin) der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG wahrgenommen. Kommanditist ist Herr Thomas Filor, der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einem Kommanditanteil von € 10.000,- an der Gesellschaft beteiligt ist.
Die Vermittlung der Genussrechte soll durch das Emissionshaus Filor erfolgen, das allerdings auch entsprechende Untervermittler mit dem Vertrieb beauftragen darf.
Risiken der Genussrechte der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG
Für Anleger und Zeichner dieser Genussrechte besteht u.a. ein sogen. Blindpool-Risiko, da die Investitionen der Emittentin bei Erstellung des Verkaufprospektes noch nicht feststehen. Daher besteht für die Anleger keine Möglichkeit, sich bei Zeichnung ein abschließendes Bild über die Zusammensetzung der (künftigen) Investitionen zu machen.
Weitere Risiken der Genussrechte sind darin zu sehen, dass die Emittentin für einen Teil der vorgesehene Investitionen zusätzliches Fremdkapital aufnehmen und hierfür die betreffenden Immobilien entsprechend beleihen darf. Sollte sie nämlich nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Rückzahlung dieser Fremdfinanzierung(en) aufzubringen, könnten durch die dann folgende (Bank-) Verwertung dieser Immobilien mehr oder weniger hohe Verluste entstehen, die sich auch negativ auf die Möglichkeit der Verzinsung und Rückzahlung der Genussrechte auswirken würden.
Da die Organmitglieder und Initiatoren der MCM Investor Management AG auch bei anderen Unternehmen tätig und beteiligt sind, die im Zusammenhang mit der vorliegenden Genussrechtsemission zusammen hängen, besteht darüber hinaus das erhöhte Risiko von Interessenkonflikten zum Nachteil der Genussrechtsinhaber.
Da die Genussrechte im übrigen nachrangig sind, treten die Anleger und Zeichner mit ihren Ansprüchen auf Verzinsung und Rückzahlung ihrer Einlagen hinter die Ansprüche aller sonstigen (Dritt-) Gläubiger zurück.
Alles in allem besteht somit für die Zeichner dieser Genussrechtsbeteiligungen das Risiko eines möglichen Totalverlustes ihrer Einlage nebst Zinsen. Dieses Risiko kann sich insbesondere im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin realisieren.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Genussrechten der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG
Falls sich Anleger bei Zeichnung dieser Genussrechte der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Genussrechtsbeteiligung an der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
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