Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MIG Fonds wegen hohem Risiko in der Kritik der WirtschaftsWoche

Laut einem Bericht der “WirtschaftsWoche” (WiWo) vom 19.01.2015 sind die sogen. “MIG Fonds” (München), vertrieben u.a. durch die HMW Innovations AG, ein Beispiel dafür, wie unberechenbar Risiko-Kapital für Normalanleger ist. Begründet wird diese Bewertung von der WiWo u.a. damit, dass sich Privatanleger mit solchen Produkten über viele Jahre an riskante, oft von einem Produkt abhängige Unternehmen binden, die häufig scheitern. Auch wenn Fonds dieses Risiko streuen würden, seien trotz vereinzelter Auszahlungen massive Verluste möglich. Bei den “MIG Fonds” sollen zudem hohe Kosten und ein Wechselspiel von Abschreibungen und erneuten Investitionen in dieselben Unternehmen Fragen aufwerfen.

“WirtschaftsWoche”: Anlegergelder fliessen bei “MIG Fonds” in ein komplexes Firmengeflecht

Nach Angaben der WiWo wurden zuletzt mit 13 MIG-Fonds rund € 950 Mio. von mehr als 50.000 Anlegern platziert. Der Vertrieb der Anteile erfolgte früher durch die Alfred Wieder AG und zwischenzeitlich im wesentlichen durch die HMW Innovations AG.

Das Kapital der Anleger floss laut WiWo bislang in 28 junge Unternehmen aus der Biotech- und Pharmabranche und wurde über einen Treuhänder in ein komplexes Firmengeflecht investiert, wodurch “ungewöhnlich hohe Renditen” in zweistelliger Höhe in Aussicht gestellt wurden.

Tatsächlich sei jedoch – so ein von der “WirtschaftsWoche” nach seinen Erfahrungen befragter Finanzökonom – die Tatsache, dass in der Vergangenheit bereits mehrere MIG Fonds frisches Kapital in bereits von anderen Fonds abgeschriebene Beteiligungen haben, ein Alarmzeichen, weil in solchen Fällen oft durch neues Kapital eine Insolvenz vermieden werden soll.

Kritisiert wird von der WiWo auch, dass bei einigen MIG Fonds ein hohes Klumpen-Risiko bestehe, dass zwischen den auf Initiatoren- und Vertriebsseite tätigen Personen und Unternehmen (German Austrian Beteiligungs GmbH, GA Beteiligungs GmbH, Alfred Wieder, HMW Innovations AG u.a.) erhebliche Verflechtungen bestünden und dass die mit einer Fondsbeteiligung einhergehenden Kosten für die Anleger vergleichsweise hoch seien.

Beteiligungsangebote der MIG Fonds

Die MIG Fonds werben gegenüber potentiellen Anlegern u.a. damit, dass neue Technologien und neue Produkte ein wesentlicher Motor für wirtschaftliches Wachstum seien. Daher will die MIG Gruppe die Anlegergelder vor allem bei solchen innovativen Unternehmen in den Bereichen Erneuerbare Energien und Gesundheitswesen investieren, deren Wert mit der erfolgreichen Entwicklung innovativer Produkte steigen soll (Venture Capital).

Aufgrund der mehrjährigen Laufzeit haben beteiligte Anleger aufgrund der Regelungen in den einschlägigen Gesellschaftsverträgen regelmäßig nur die Möglichkeit, ihre Beteiligungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (etwa bei einer fehlerhaften Beratung durch den Vermittler) vorzeitig außerordentlich zu kündigen und etwaige Verluste als Schadensersatz einzufordern.

Rechtsrat für Anleger mit Kapitalanlagen bei der MIG Fonds Gruppe

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an einem der MIG Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren oder deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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