Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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MMS Magellan Maritime Services GmbH ein Schneeballsystem?

Wie sich aus dem zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters der MMS Magellan Maritime Services GmbH vom 29.08.2016 ergibt, war offenbar der von den Reedereien vereinnahmte Mietzins für die von den Anlegern “erworbenen” Container in den vergangenen Jahren regelmäßig geringer als der den Investoren geschuldete Mietzins. Die sich daraus ergebende (Miet-)Differenz wurde dabei nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters über die Marge aus der Veräußerung der Container an die Anleger und aus den in ihren sonstigen Geschäftsbereichen erzielten Überschüssen finanziert und gedeckt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nunmehr aus Sicht der geschädigten Anleger die Frage, ob und inwieweit das Geschäftsmodell der MMS Magellan Maritime Services GmbH von vorneherein auf einem sogen. “Schneeballsystem” beruht hat und welche Rechtsfolgen dies für die Investoren mit sich bringt.

Anhaltspunkte für ein Schneeballsystem bei der MMS Magellan Maritime Services GmbH?

Als sogen. “Schneeballsystem” werden üblicherweise Geschäftsmodelle bezeichnet, die nur dann dauerhaft funktionieren können, wenn sich eine ständig wachsende Anzahl von Teilnehmern findet, die weiteres Geld investieren, mit dem bereits früher beigetretene Investoren ausgezahlt werden können. Solche “Schneeballsysteme” sind folglich auf ein unendliches Wachstum angewiesen und brechen daher regelmäßig zusammen, wenn keine “neuen” Teilnehmer mehr gefunden werden können, mit deren Geldern die Auszahlung an “frühere” Teilnehmer erfolgen kann.

Aufgrund der Tatsache, dass nach den Feststellung des vorläufigen Insolvenzverwalters der MMS Magellan Maritime Services GmbH die von den Reedereien vereinnahmten Mietzinsen regelmäßig niedriger waren als diejenigen Mieten, die an die einzelnen Anleger ausgezahlt werden mussten, lag bei der Container-Anbieterin hinsichtlich der Mieteinnahmen und -ausgaben eine regelmäßige Unterdeckung vor, die nur durch den andauernden Verkauf weiterer Container an neue Anleger gedeckt werden konnte.

Nachdem dieser (Neu-) Verkauf jedoch laut Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters im Jahre 2015, bzw. 2016 durch die Einführung des sogen. Kleinanlegerschutzgesetzes ins Stocken geriet, bzw. zuletzt ganz eingestellt werden musste, ließ sich auch die Unterdeckung aus den Vermietungen der Container nicht mehr auffangen, was im Ergebnis mit zur Insolvenz der MMS Magellan Maritime Services GmbH beigetragen hat.

Damit dürften sich also im vorliegenden Fall die üblichen Folgen eines solchen “Schneeballsystems” bei diesem Container-Anbieter realisiert haben.

Rechtsrat für Anleger der MMS Magellan Maritime Services GmbH

Sollte sich demnach bestätigen, dass es sich bei dem Container-Direktinvestment der MMS Magellan Maritime Services GmbH tatsächlich um ein solches “Schneeballsystem” gehandelt hat, ergeben sich daraus aus Sicht betroffener Anleger auch einige rechtliche Besonderheiten.

Bei Vorliegen eines solchen Schneeballsystems haftet nämlich neben der Gesellschaft, die dieses System betrieben hat, regelmäßig auch deren Geschäftsführung den geschädigten Investoren unmittelbar auf Ersatz des dadurch eingetretenen Schadens. Vor diesem Hintergrund könnten Anleger unter Umständen also auch den (früheren) Geschäftsführer der MMS Magellan Maritime Services GmbH erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Da im übrigen die vom vorläufigen Insolvenzverwalter bestätigte Unterdeckung bei den Mieten bereits seit längerem vermutet wurde und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Prüfung der wirtschaftlichen Plausibilität dieser Kapitalanlage hätte festgestellt werden können, erhöht dies auch die Chancen geschädigter Kapitalanlage auf Schadensersatz gegenüber ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Prüfung dieser wirtschaftlichen Plausibilität verpflichtet gewesen wäre, bevor er seinen Kunden diese Anlage empfohlen hat.

 

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