In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neckermann SynEnergy GmbH (Ilshofen) hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Heilbronn mit Beschluss vom 14.01.2016 (Az. 2 IN 490/15) Frau Rechtsanwältin Susanne Fichna (Würzburg) zur Insolvenzverwalterin bestellt und die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 10.03.2016 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden und dabei Grund und Höhe ihrer Forderungen anzugeben.
Eine Prüfung der Forderungen soll im schriftlichen Verfahren erfolgen. Als Prüfungsstichtag, bzw. Prüfungstermin wurde der 07.04.2016 angesetzt.
Gründe für die Insolvenz der Neckermann SynEnergy GmbH
Ursache für die Insolvenz sollen einerseits nicht gedeckte Kosten der Gesellschaft und zum anderen verlorene Rechtsstreitigkeiten gewesen sein.
Diversen Medienberichten zufolge hat die Insolvenzverwalterin der Schuldnerin inzwischen bereits mitgeteilt, dass der Betrieb des Unternehmens nicht fortgeführt werde und dass sich die Insolvenzverwaltung darauf beschränke, etwaige Forderungen des Unternehmens einzutreiben.
Geschäftsgegenstand der Neckermann SynEnergy GmbH
Die Gesellschaft hat vor ihrer Insolvenz über selbständige Handelsvertreter verschiedene Kapitalanlagen von Anbietern namens “Bio Block Kraft GmbH” (München), “Solar 9580 e.K.” (Ilshofen) und “Sunrise Energy GmbH” (Berlin) vertrieben, die im wesentlichen von denselben Personen initiiert worden sind, welche auch die Neckermann SynEnergy GmbH gegründet und geführt haben.
Zu dem Unternehmensgeflecht dieser Firmen und Personen zählen außerdem noch die “Neckermann Neue Energien AG” (Berlin) und die “Neckermann Solar AG”.
Interessierten Anlegern, bzw. Darlehensgebern wurde in den betreffenden Vertragsunterlagen in Aussicht gestellt, u.a. mittels sogen. Nachrangdarlehen eine Rendite von bis zu 9% p.a. erwirtschaften zu können.
Rechtsrat für Kunden der Neckermann SynEnergy GmbH
Falls Anleger von dieser Gesellschaft, bzw. deren Emissionshelfern über die Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken der ihnen vermittelten Kapitalanlagen, bzw. (Nachrang-) Darlehen unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, etwaige Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung zur Insolvenztabelle anzumelden.
Sollten solche Ansprüche von der Insolvenzverwalterin bestritten werden, könnte unter Umständen eine gerichtliche Klage auf Feststellung zu einer Anerkennung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Neckermann SynEnergy GmbH führen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.