Die Anleger der Fonds “Nordic Oil USA Fonds 1”, “Nordic Oil USA 2” und “Nordic Oil USA 3” wurden durch eine Ladung ihrer Fondsgesellschaften zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 15.01.2016 darüber unterrichtet, dass sie darüber entscheiden sollen, ihre Fondsanteile an den genannten Fonds in Aktien einer neu gegründeten NASCO Energie & Rohstoff AG umzutauschen, die künftig die US-Objektgesellschaften der Fonds halten soll.
Von dieser Entscheidung ist ein Fondsvermögen von rund € 60 Mio. betroffen, das durch die Gesellschaften bei ihren Anlegern eingesammelt wurde.
Für den Umtausch der KG-Anteile in Aktien der NASCO Energie & Rohstoff AG ist geplant, dass die Fondsgesellschaften zunächst ihre Beteiligungen an den operativen US-Objektgesellschaften in die NASCO AG einbringen. Im Gegenzug sollen die Fondsgesellschaften entsprechende Aktien von dieser Gesellschaft erhalten, die mit der dann folgenden Auflösung der Fondsgesellschaften an die Anleger ausgegeben werden.
Nachteile des Umtauschs für Anleger der Nordic Oil USA Fonds
Das von den Nordic Oil USA Fonds zur Abstimmung gestellte Umtauschangebot in Aktien der NASCO Energie & Rohstoff AG hat für die ursprünglichen Fondsanleger den erheblichen Nachteil, dass sie entgegen den ursprünglichen Ankündigungen der Fondsinitiatoren bis auf weiteres keinerlei Auszahlungen, bzw. Rückzahlungen der von ihnen geleisteten Einlagen erhalten werden.
Dass die ursprünglich prospektierten Investorenergebnisse auch nur annähernd erreicht werden, erscheint damit höchst fraglich.
Pro € 10.000,- an Zeichnungskapital sollen Anleger je nach Fondsgesellschaft zwischen 1.376 und 1.725 Aktien an der NASCO AG erhalten.
Rechtsrat für Anleger der Nordic Oil USA Fonds
Anleger, die mit einem Umtausch ihrer Fondsanteile in Aktien der NASCO Energie & Rohstoff AG nicht einverstanden sind und Verluste ihrer Investition befürchten, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit ihnen wegen des zur Abstimmung gestellten Umtauschs Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren dieser Vermögensanlage zustehen.
Falls Anleger im Zeitpunkt der Zeichnung ihrer Fondsanteile über die mit ihrer Beteiligung einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, kommen ebenfalls entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und ihren Anlageberater, bzw. Anlagevermittler in Betracht, die auf vollständige (Rück-) Erstattung ihrer Einlage Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Fondsanteile, bzw. der dafür ausgegebenen Aktien gerichtet sind.
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