Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII: Hohe Nebenkostenbelastung?

In einer Analyse des Beteiligungsangebotes der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG vom 20.08.2015 meint der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm”, dass die Nebenkostenbelastung dieser Kapitalanlage sehr hoch sei.

Im übrigen spreche zwar die umfangreiche Erfahrung des Anbieters mit Zweitmarktbeteiligungen von Windkraftanlagen für den Fonds. Allerdings seien die Investitionskriterien nicht für eine Investitionsentscheidung geeignet und es sei schade, dass dem geneigten Prospektleser nicht sofort klar werde, dass es sich bei diesem Angebot um einen Zweitmarktfonds für Windenergieanlagen in Deutschland handele.

 

Das Beteiligungsangebot des “ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII”

Mit ihrem Beteiligungsangebot an der ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII geschlossene Investment GmbH & Co. KG will die Emittentin interessierten Anleger die Möglichkeit bieten, mittelbar über eine Treuhänderin in Erneuerbare Energienprojekte im Bereich Onshore-Windkraftanlagen, Photovoltaik oder Bioenergie zu investieren.

Zu diesem Zweck will sich die Fondsgesellschaft indirekt über Investitionen an bereits bestehenden Zielgesellschaften beteiligen, die direkt oder indirekt in diesen Bereichen Erneuerbarer Energien tätig sind. Dabei ist geplant, über mehrere Investmentgesellschaften ein breit diversifiziertes Portfolio an Zielgesellschaften zu erwerben.

Das Fondsvolumen soll sich auf insgesamt € 15 Mio. belaufen, wobei eine Erhöhung auf bis zum € 25 Mio. möglich ist. Die Mindestzeichnungssumme beläuft sich auf € 10.000,- zzgl. Agio bei einer geplanten Laufzeit von 10 Jahren. Die Gesamtauszahlung zum Ende der Fondslaufzeit wird mit 157% vor Steuern inkl. Rückführung des eingesetzten Kapitals prognostiziert.

Gründungsgesellschafter des “ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII” sind die ÖKORENTA Neue Energien GmbH (Aurich) als Gründungskommanditistin, die ÖKORENTA Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die SG-Treuhand GmbH (Aurich) als Treuhandkommanditistin. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH (Bremen) tätig. Der Vertrieb der Fondsanteile erfolgt durch die ÖKORENTA Consulting GmbH.

Das maximale Risiko für Anleger der Fondsgesellschaft besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz des Fonds oder einer oder mehrerer Zielgesellschaften realisieren. Falls Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens nicht (mehr) aus eigenen Mitteln aufbringen können, besteht über ein mögliches Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer privaten Verschuldung des Anlegers bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “ÖKORENTA Erneuerbare Energien VIII”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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