Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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OneCoin und SwissCoin auf der Warnliste von FINANZtest (Stiftung Warentest)

In einer Pressemitteilung vom 15.08.2016 warnt das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest” vor hohen Risiken der sogen. virtuellen Währungen “OneCoin” und “SwissCoin” und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass den Käufern dieser “Kryptowährungen” möglicherweise die Gefahr eines Totalverlustes ihrer Investitionen droht. Deshalb habe “Stiftung Warentest” diese beiden Währungen auf ihre Warnliste gesetzt.

Nach Auffassung von “Stiftung Warentest” unterscheiden sich diese beiden Systeme in wesentlichen Punkten von den sogen. “Bitcoins”. So gäbe es bei “OneCoin” und “SwissCoin” zentrale Stellen, die das System kontrollieren würden. Außerdem setzten die Herausgeber auf mehrstufige Vergütungssysteme, um Kunden zu motivieren, ihre Produkte weiter unter die Leute zu bringen.

 

FINANZtest: Pyramidenartiges Vergütungssystem bei OneCoin?

In einem ausführlichen Artikel in Heft 9/2016 teilt das Anlegermagazin “FINANZtest” weiter mit, dass sich Kritiker dieser virtuellen Währung vor allem an dem mehrstufigen, pyramidenartigen Vergütungssystem stören würden, bei dem das Unternehmen Kunden belohne, wenn sie es schaffen, weitere Kunden zu Käufen seiner Produkte zu bewegen und diese wiederum weitere Käufe veranlassen.

Nach Angaben von “FINANZtest” wird von Seiten des Unternehmens jedoch bestritten, dass es sich bei diesem Geschäftsmodell um ein sogen. “Schneeballsystem” handele.

 

Das Geschäftsmodell von “OneCoin”

Die OneCoin Ltd. bezeichnet sich selbst als ein globales Unternehmen mit Märkten in Europa, Asien, Lateinamerika und Afrika. Die von ihr angebotene Kryptowährung ist nach eigenen Angaben eine digitale Währung, die Kryptographie einsetzt und wird durch einen Prozess des “Schürfens” (Mining) geschaffen. Dabei soll jede digitale “Münze” wie bei einer Seriennummer einzigartig sein.

Durch ihren Beitritt zu “OneCoin” sollen die Nutzer Teil eines globalen Netzwerks von Millionen anderer Benutzer werden und in der Lage sein, Coins zu schürfen und von ihrem Wert zu profitieren.

Die Sicherheit der Währung soll durch eine sogen. “Blockchain”, d.h. eine digitale Technologie gewährleistet sein, die Transaktionen aufzeichnet und verifiziert.

Wie das Unternehmen im übrigen in einer jüngeren Presseinformation mitteilt, hat sich die Kryptowährung “OneCoin” am 11.06.2016 offiziell von ihrem Marketingnetzwerk getrennt, das als “OneLife Network (OLN)” umfirmiert wurde.

 

Rechtsrat für Nutzer von “OneCoin”

Angesichts der Warnungen von “Stiftung Warentest”, bzw. FINANZtest sollten interessierte Nutzer dieser virtuellen Währung bei ihrem finanziellen Engagement Vorsicht walten lassen, bis durch weitere Erkenntnisse geklärt ist, ob es sich hierbei um ein seriöses Angebot handelt oder nicht.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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