Die “OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 1. KG” und die “OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2. KG” (München) fordern derzeit von ihren Anlegern die Wiederaufnahme rückständiger Ratenzahlungen und wollen diese Ansprüche im Zweifel auch gerichtlich durchsetzen. Hergeleitet werden diese Zahlungsansprüche aus den jeweiligen Gesellschaftsverträgen der Fonds in Verbindung mit den entsprechenden Beitrittserklärungen, wo die Anleger zwischen der Erbringung ihrer Einlage in Form einer Einmalanlage, in Form monatlicher Ratenzahlungen oder in Form einer Kombination aus beidem wählen konnten.
Das Beteiligungsangebot der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 1. und 2. KG
Die OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. 1. und 2. KG bieten interessierten Anlegern die Möglichkeit, durch eine Beteiligung an diesen Fondsgesellschaften eine Kapitalanlage zu erwerben, die schwerpunktmäßig in ein Immobilienportfolio und in die Übernahme sogen. typisch stiller Beteiligungen an Immobilienunternehmen investieren soll. Dabei können sich Anleger wahlweise unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH an diesen beiden Fondsgesellschaften beteiligen.
Das geplante Fondsvolumen der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2. KG beläuft sich auf € 25 Mio. und die Mindestbeteiligungssumme pro Anleger auf € 6.000,- bei einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit soll erstmals eine ordentliche Kündigung der Beteiligung möglich sein.
Neben der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 1. KG und der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 2. KG hat die Anbieterin bereits im Jahre 2008 eine weitere Fondsgesellschaft namens “OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. Opportunity KG” emittiert, die ihr Gesellschaftskapital in den Handel mit Immobilien investiert.
Risiko einer Beteiligung an der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest 1. und 2. KG
Das maximale Risiko einer Beteiligung an den genannten Fondsgesellschaften besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust der übernommenen Einlage. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft realisieren (sogen. Bonitätsrisiko).
Falls Anleger ihre Einlage durch ein persönliches Darlehen finanziert haben, besteht darüberhinaus das Risiko, dass sie trotz eines (Total-) Verlustes ihrer Kapitalanlage Zins und Tilgung für dieses Darlehen aus ihrem persönlichen Vermögen zahlen müssen, was unter Umständen zu einer (Privat-) Insolvenz bei dem Anleger führen kann, wenn er diese Mittel nicht anderweitig aufbringen kann.
Rechtsrat für Anleger der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest/Opportunity KG’s
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an einer der o.g. Fondsgesellschaften des damit verbundenen (Totalverlust-) Risikos nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre jeweilige Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen oder zu widerrufen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Durch eine wirksame außerordentliche Kündigung entfällt auch die Pflicht der Anleger, weitere (Raten-) Zahlungen an die Gesellschaften zu leisten, da diese bei einer sofortigen Kündigung ebenso wie bei einem wirksamen Widerruf der Beitrittserklärung dem betreffenden Anleger sein sogen. Auseinandersetzungsguthaben berechnen und auszahlen müssen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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