Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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PIM Handelsgesellschaft mbH in der Kritik von “GoMoPa”

Der Finanznachrichtendienst “GoMoPa” berichtet in einer Pressemitteilung vom 12.09.2013 über eine Anlegerin mit einem Goldsparplan bei der PIM Handelsgesellschaft mbH (Heusenstamm).

Laut “GoMoPa” zahlte diese Anlegerin, der bei Abschluss dieses Goldsparplans eine Rendite von 11,25% p.a. in Aussicht gestellt worden sein soll, seit Oktober 2011 einmalig € 4.000,- und 18 Raten in Höhe von jeweils € 450,- ein.

Die prognostizierte Rendite sollte unter anderem dadurch erzielt werden, dass von dem Geld der jeweiligen Anleger große Goldbarren zwischen einem und fünf Kilogramm gekauft und sodann in kleinen Stückelungen von 1 bis 100 Gramm wieder verkauft werden. Aus dem Preisunterschied zwischen den großen Goldbarren einerseits und den kleinen Goldbarren andererseits würde der entsprechende Gewinn erzielt werden.

Hinsichtlich der Wertenwicklung dieses Goldsparplans der PIM Handelsgesellschaft mbH sei der genannten Anlegerin bei dessen Kündigung jedoch das böse Erwachen gekommen…

 

Das Angebot der PIM Handelsgesellschaft mbH im Überblick

Die PIM Handelsgesellschaft mbH bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, Gold-Sparpläne verschiedenster Art abzuschließen, um von der Wertentwicklung dieses Edelmetalls und von den im Bereich des Goldhandels erzielbaren Handelsspannen zu profitieren.

Diese Gold-Sparpläne werden u.a. unter dem Namen “Junior Gold-Sparplan”, “Gold Depot 21” oder “Premium Gold-Sparplan” vertrieben.

Beworben werden diese Gold-Sparpläne vor allem damit, dass das Edelmetall Gold deshalb so wertvoll sei, weil es sich dabei um ein knappes Gut handelt, dass der Wert des Goldes steige, wenn eine stärkere Geldentwertung befürchtet wird und weil Gold von vielen Anlegern als “sicherer Hafen” angesehen werde.

Aufgrund der Wertstabilität von Gold soll es sich nach Angaben der Anbieterin bei der Investition in Goldwerte um eine sichere Anlage mit einer optimalen Rendite handeln, die frei verfügbar ist.

Durch die Anlage in Goldsparpläne der Premium Invest Management (PIM) sollen Renditen von 11,25% bei einer Mindestanlage von € 3.000,- erzielbar sein.

 

Rechtsrat für Anleger in Gold-Sparpläne der PIM Handelsgesellschaft mbH

Falls Anleger mit ihren Gold-Sparplänen bei der PIM Handelsgesellschaft mbH nicht zufrieden sind oder bei Fälligkeit der Auszahlung Verluste im Vergleich zu ihren eingezahlten Geldbeträgen hinnehmen sollen, ist zu empfehlen, anwaltlich prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge mit der Anbieterin vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Emittentin geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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