Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Publity Performance Fonds Nr. 3 eine Kapitalanlage für Zocker?

Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 31.03.2012 handelt es sich bei dem Beteiligungsangebot der Publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG (Leipzig) um eine Kapitalanlage für “Zocker”, die Gefahr laufen, selbst abgezockt zu werden. Begründet wird dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass die Beteiligung mit unerfreulich hohen Gebühren belastet sei und dass der Fonds eine sehr aggressive Strategie verfolge, indem er überwiegend  in unbesicherte Restforderungen investiere. Warum allerdings solche Schuldner noch “freiwillig” zahlen sollten, bleibe im Dunkeln. Alles in allem investiere der Fonds in ein “Marktsegment für Glücksritter”.

 

Das Beteiligungsangebot der Publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG

Die Publity AG ist nach eigenen Angaben seit dem Jahre 2004 im Bereich Kreditankauf und Servicing von unbesicherten, großvolumigen Kreditforderungen (sogen. NPL = Non-Performing Loans) tätig. Durch das Angebot einer Beteiligung an der Publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG will sie interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, in diese NPL-Assetklasse zu investieren.

Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beläuft sich auf insgesamt € 22 Mio. und die Mindestzeichnungssumme auf € 10.000,-. Die Laufzeit des Fonds endet am 30.06.2016, sofern auf einer Gesellschafterversammlung keine Verlängerung beschlossen wird.

Das maximale Risiko für Anleger besteht in einem Totalverlust der gezeichneten Einlage zzgl. Agio. Dieses Risiko kann sich u.a. dann realisieren, wenn Umstände eintreten, die die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Fondsgesellschaft in einer solchen Weise beeinträchtigen, dass es zur zwangsweisen Liquidation oder zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommt.

Ein vorzeitiger Verkauf von Anteilen an der Publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG ist in der Regel nur unter erschwerten Bedingungen möglich, da für einen Handel mit Anteilen an solchen geschlossenen Fonds kein geregelter Markt, bzw. Zweitmarkt besteht.

 

Rechtsrat für Anleger der Publity Performance Fonds Nr. 3 GmbH & Co. KG

Falls Anleger sich im Zeitpunkt ihres Fondsbeitritts der damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig und aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und im Falle etwaiger Verluste Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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