In einer Analyse des “Publity Performance Fonds Nr. 6” vom 19.09.2013 kommt der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” zu dem Ergebnis, dass ein Motiv für Anleger, diesen Fonds zu zeichnen, nicht erkennbar sei.
Begründet wird diese Einschätzung vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass dieses Konzept eines Erwerbs notleidender Immobilien nur funktionieren könne, wenn die veräußernden Banken die betreffenden Objekte wesentlich unter ihrem Verkehrswert verkaufen würden.
Im übrigen ließen sich die Erfahrungen des Initiators mit dem Erwerb notleidender Kredite nicht auf das vorliegende Fondskonzept übertragen. Der Anbieter setze bei dem “Publity Performance Fonds Nr. 6” auf Veräußerungsgewinne, die primär auf Vermarktungstätigkeiten und Vermietungsoptimierungen fußen sollen, was bereits durch geringfügige Marktschwankungen aus dem Ruder laufen könne.
Außerdem weise die Fondskonstruktion sehr hohe laufende Nebenkosten auf.
Das Beteiligungsangebot der Publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. KG
Mit ihrem Angebot zum Erwerb von Anteilen an dem “Publity Performance Fonds Nr. 6” will die Publity Performance GmbH (Leipzig) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- an dem Erwerb von deutschen Immobilien aus Bankenverwertungen durch die Fondsgesellschaft zu beteiligen.
Anbieterin dieser Kapitalanlage und Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds ist die Publity Performance GmbH, die für die vorgesehenen Investitionen einen Gesamtbetrag von € 40 Mio. bei potentiellen Investoren einwerben will.
Gründungsgesellschafter des “Publity Performance Fonds Nr. 6” sind die Publity Emissionshaus GmbH als persönliche haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Rödl & Richter Fondstreuhand GmbH (Berlin) als Treuhandkommanditistin.
Die Laufzeit des Fonds soll nach Angaben der Emittentin am 31.12.2018 enden und den beteiligten Anlegern prognostizierte Ausschüttungen von insgesamt 148% einbringen.
Die Einwerbung des Beteiligungskapitals erfolgt durch die Publity Vertriebs GmbH.
Besonderheiten und Risiken des “Publity Performance Fonds Nr. 6”
Beworben wird diese Beteiligung von der Publity Emissionshaus GmbH u.a. mit einer “maximalen Sicherheit”, “echter Transparenz” und “hoher Rendite” von ca. 8% p.a. in “kurzer Zeit”.
Ungeachtet dessen sollten interessierte Anleger jedoch beachten, dass bei einer solchen Beteiligung grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes besteht.
Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder ihrer Initiatoren realisieren. Falls Anleger ihre Einlage in den Fonds durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, droht über die Gefahr eines Totalverlustes hinaus möglicherweise sogar die Gefahr einer persönlichen Überschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger des “Publity Performance Fonds Nr. 6”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.