Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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RE03 Windenergie Finnland laut FINANZtest “mangelhaft”

Der Windkraftfonds “RE03 Windenergie Finnland” des Anbieters reconcept Vermögensmanagement GmbH (Hamburg) wurde von dem Verbrauchermagazin “FINANZtest” (Heft 11/2013) jüngst im Rahmen einer Bewertung verschiedener geschlossener Ökofonds als “mangelhaft” bezeichnet.

Begründet wurde diese Einschätzung von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) u.a. damit, dass bei diesem Fonds ein sogen. “Prognoserisiko” bestünde. Bei diesem Prüfpunkt wurde von “FINANZtest” einerseits das sogen. “Fremdkapitalrisiko” und andererseits das sogen. “Kalkulationsrisiko” untersucht.

Geprüft wurde dabei u.a. die Höhe der Fremdkapitalaufnahme zu Beginn der Fondsemission und nach zehn Jahren. Überstieg die Fremdkapitalquote 60 Prozent des Investitionsvolumens eines Fonds, wurde dies von “FINANZtest” negativ bewertet. Zur Bewertung des sogen. “Kalkulationsrisikos” wurde ermittelt, ob die Annahmen der Fondsanbieter bei der Darstellung der prognostizierten Zahlungsströme realistisch waren.

 

Das Beteiligungsangebot des “RE03 Windenergie Finnland” im Überblick

Mit ihrem Angebot zur Beteiligung an diesem Windfonds will die reconcept 03 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestbeteiligungsbetrag von € 10.000,- zzgl. Agio mittelbar über eine oder mehrere Betreibergesellschaften in Windenergieanlagen in Finnland zu investieren.

Das geplante Emissionskapital beläuft sich auf insgesamt € 10,8 Mio. und das vorgesehene Gesamtemissionsvolumen auf rund € 22,3 Mio., so dass die Eigen- und Fremdkapitalquote jeweils bei ca. 50% liegt.

Ab dem Jahre 2014 sollen die Anleger eine laufende Auszahlung von 7,5% p.a. ansteigend auf bis zu 8,50% p.a. erhalten. Der voraussichtliche Gesamtmittelrückfluss am Ende der Fondslaufzeit soll ca. 161,28% betragen.

Die voraussichtliche Fondslaufzeit bis zum 31.12.2020 liegt bei ca. 7,5 Jahren. An deren Ende soll entweder die Betreibergesellschaft verkauft oder durch Gesellschafterbeschluss über einen Weiterbetrieb der Windenergieanlagen entschieden werden.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die reconcept capital GmbH (Hamburg) als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die reconcept Treuhand GmbH als (Treuhand-) Kommanditistin. Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die reconcept Vermögensmanagement GmbH und Eigenkapitalvermittler die reconcept consulting GmbH. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die CACEIS Bank Deutschland GmbH erfolgen.

Das maximale Risiko für Anleger des “RE03 Windenergie Finnland” besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Betreibergesellschaft(en) realisieren. Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko des Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “RE03 Windenergie Finnland”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “RE03 Windenergie Finnland” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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