Mit Schreiben vom 29.09.2021 und vom 20.05.2022 hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich (Schweiz) mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Verwaltungsrat der ShareWood Switzerland AG und einen weiteren Mitarbeiter des Unternehmens wegen des dringenden Tatverdachts auf gewerbsmäßigen Betrug führe.
Das betreffende Strafverfahren wurde nach Angaben des zuständigen Staatsanwaltes bereits am 13.11.2020 eröffnet und durch umfangreiche Ermittlungen wie beispielsweise Telefonüberwachungen der Anschlüsse der ShareWood Switzerland AG sowie durch entsprechende Bankermittlungen begleitet.
Hausdurchsuchung und Sicherung von Vermögenswerten bei der ShareWood Switzerland AG und den Beschuldigten wegen Betrug durch den zuständigen Staatsanwalt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Zürich fanden am 24.08.2021 mehrere Hausdurchsuchungen an den Wohnorten der Beschuldigten sowie am Geschäftssitz der ShareWood Switzerland AG in Zürich statt. Zeitgleich sollen die Beschuldigten verhaftet und in Untersuchungshaft verbracht worden sein.
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft inzwischen zahlreiche Einvernahmen mit den Beschuldigten und mit ehemaligen Mitarbeitern der ShareWood Switzerland AG durchgeführt, die zusammen mit weiteren Beweismitteln derzeit ausgewertet werden.
Zudem hat der zuständige Staatsanwalt mittels Rechtshilfe weitergehende Ermittlungen in Brasilien eingeleitet, auf deren Ergebnisse noch gewartet wird.
Gemäß aktuellem Sachstand soll gegen die Beschuldigten der konkrete Verdacht bestehen, dass diese die Kunden der ShareWood Switzerland AG über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch und arglistig über relevante Investitionskriterien getäuscht haben und sich dadurch des gewerbsmäßigen Betruges strafbar gemacht haben könnten.
Soweit möglich hat die Staatsanwaltschaft Zürich nach eigenen Angaben Vermögenswerte der ShareWood Switzerland AG und der Beschuldigten gesichert. Noch offen sei allerdings, ob auf brasilianischen Bankkonten weitere Vermögenswerte vorhanden sind, die noch zugunsten der geschädigten Anleger sichergestellt werden können.
Staatsanwaltschaft zur Anzahl der Geschädigten und zum Schicksal der von der ShareWood Switzerland AG erworbenen Bäume
Laut Staatsanwalt verfügte die ShareWood Switzerland AG zuletzt über rund 3.000 zahlende Kunden, die hauptsächlich aus der Schweiz, aus Deutschland und aus Österreich stammen sollen. Von diesen 3.000 Kunden hätten sich bis dato über 500 Personen als sogenannte “Privatkläger/-innen” in dem gegen die Beschuldigten gerichteten Strafverfahren konstituiert.
Was die von den Kunden der ShareWood Switzerland AG erworbenen Bäume anbetrifft, geht der zuständige Staatsanwalt davon aus, dass diese Bäume effektiv existieren sollen. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft keine Angaben dazu machen, ob diese Bäume aktuell unterhalten werden und was mit diesen künftig passieren wird. Ihr selbst sei es jedenfalls weder rechtlich noch praktisch möglich, diese Bäume zu unterhalten und zu verwerten.
Rechtsrat für geschädigte Anleger der ShareWood Switzerland AG
Angesichts der aktuellen Sachlage sollten geschädigte Anleger und Baumkäufer der ShareWood Switzerland AG von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um ihren wirtschaftlichen Schaden aufgrund des Konkurses, bzw. der Insolvenz dieser Gesellschaft und des mutmaßlichen Anlagebetruges im Zusammenhang mit den bei dieser Gesellschaft gekauften Bäumen möglichst gering zu halten und einen Totalverlust zu vermeiden.
In Betracht kommt etwa eine Beteiligung an den bereits in der Schweiz anhängigen “Privatklageverfahren” oder die Anmeldung von Forderungen im Konkursverfahren über das Vermögen der ShareWood Switzerland AG.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
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