In einer Bewertung geschlossener Ökofonds kommt das Verbrauchermagazin “FINANZtest” in Ausgabe 11/2013 hinsichtlich des “SHEDLIN Infrastructure 2 European Hydropower Income” zu dem Ergebnis, dass dieser Fonds für Privatanleger ungeeignet ist. Begründet wird diese Einschätzung von “FINANZtest” im wesentlichen damit, dass bei dieser Beteiligung ein sogen. Blindpoolrisiko besteht, da mehr als 10 Prozent der Fondsinvestitionen bei Fondsauflage noch nicht feststünden. Für (Privat-) Anleger sei ein solcher Blindpool riskant, weil sie sich kein vollständiges Bild über mögliche Risiken der Investition machen könnten.
Auch der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” meint in einer Analyse des “SHEDLIN Infrastructure 2”, dass bei den potentiellen Investitionsobjekten Informationen zu den Projektkosten ebenso fehlen würden wie Angaben dazu, wie hoch der Fonds an den Projektgesellschaften beteiligt sein kann. Nach Auffassung des “fondstelegramm” sollte auf Basis einer solchen Prospektierung kein Anleger sein Geld investieren.
Das Beteiligungsangebot des “SHEDLIN Infrastructure 2”
Mit dem “SHEDLIN Infrastructure 2” will die SHEDLIN Capital AG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestanlagesumme von € 10.000,- zzgl. Agio mittelbar an der Errichtung und dem anschließenden Betrieb eines Wasserkraftwerkes in der Türkei zu beteiligen.
Auch wenn die Fondsgesellschaft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit errichtet wurde, soll die geplante Laufzeit nur etwa 9 Jahre betragen. Das Fondsvolumen beläuft sich auf € 16 Mio., wobei die Anleger bereits während der Fondslaufzeit vierteljährliche Ausschüttungen von 8% p.a. erhalten sollen. Der Veräußerungserlös wird mit ca. 147% prognostiziert.
Die Gesamtausschüttungen sollen sich auf ca. 211% belaufen, was einer Rendite von ca. 21,1% p.a. inklusive Kapitalrückführung entsprechen würde.
Das Maximalrisiko für Anleger des “SHEDLIN Infrastructure 2” besteht in einem möglichen Totalverlust der Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Zielgesellschaft realisieren.
Rechtsrat für Anleger des “SHEDLIN Infrastructure 2 European Hydropower Income”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der mit dieser Investition verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “SHEDLIN Infrastructure 2” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.