Laut dem am 13.01.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss der Solvium Multimodal GmbH & Co. KG (vormals: Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG) aus Hamburg für das Geschäftsjahr 2020 sind die Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Vergleich zum Vorjahr von rund € 4,9 Mio. auf mehr als € 6,2 Mio. gestiegen.
Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2020 auf insgesamt rund € 1.142.000,-.
Anlageangebote der Solvium Multimodal GmbH & Co. KG (vormals: Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG) mit hohem Risiko
Die im Jahre 2013 gegründete und als Kommanditgesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragene Emittentin hat in der Vergangenheit unter anderem über die Solvium Capital Vertriebs GmbH verschiedene Container-Investments namens “Solvium Container Invest 13-05” oder “Solvium Rail Invest 24-03” angeboten, bei denen interessierte Anleger in den Erwerb und die Vermietung von Standardcontainern oder Güter- und Schüttgutwagen investieren können.
Die Investitionsdauer soll sich in der Regel auf etwa 3 Jahre belaufen und die in Aussicht gestellte Rendite für die Anleger aus Mieteinnahmen und Verkaufserlösen erzielt werden.
Bei ihren Angeboten weist die Solvium Multimodal GmbH & Co. KG selbst darauf hin, dass bei solchen Direktinvestments grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes besteht, weswegen solche Angebote allenfalls für solche Investoren geeignet sind, die ihr Vermögen bereits in verschiedenen Anlageklassen angelegt haben und die gegebenenfalls den bei einem negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden (Total-) Verlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen können.
Auch wenn die Solvium-Capital-Gruppe in Aussicht stellt, etwaige Mietunterdeckungen zugunsten der Anleger auszugleichen, ist diese Zusage nur insoweit werthaltig, als die betreffenden Unternehmen auch selbst zahlungsfähig sind.
Solvium Capital wegen hohem Risiko in der Kritik von Stiftung Warentest (FINANZtest)
In einem Beitrag mit dem Titel “Riskante Kiste” berichtet die Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” (FINANZtest) im Sommer 2022 ausführlich über das Geschäftsmodell der Solvium Gruppe, das im wesentlichen darin bestehe, sich Geld von Investoren zu leihen, um hiervon Container für ihre Anleger zu kaufen.
Die von “Stiftung Warentest” (FINANZtest) untersuchten Anlageangebote reichen von Namensschuldverschreibungen (Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH & Co. KG und Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH & Co. KG) bis hin zu diversen Direktinvestments (Container Select Plus Nr. 1, 2, 3, 4 oder Wechselkoffer Euro Select Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7).
Bei der Namensschuldverschreibung “Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4” sieht “Stiftung Warentest” (FINANZtest) ein besonderes Risiko für Anleger etwa darin, dass diese weder Informations- noch Mitwirkungsrechte hätten. Außerdem handele es sich um nachrangige Verbindlichkeiten, weswegen die Gesellschaft nicht zahlen müsse, wenn sie dadurch in die Insolvenz geraten könne.
Auch laufe der Containerverkauf bis Laufzeitende nicht immer glatt, nachdem bereits mehrfach von rückläufigen Preisen oder gar einer Unverkäuflichkeit die Rede gewesen sei.
Rechtsrat für Anleger bei der Solvium Multimodal GmbH & Co. KG (vormals: Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG)
Falls Anleger und Käufer von Direktinvestments der Solvium-Gruppe wie beispielsweise “Container Invest 13-05” oder “Rail Invest 24-03” über die Besonderheiten und das (Totalverlust-) Risiko eines solchen Container Investments unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und Beraten wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder von der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, die investierten Gelder vorzeitig von der jeweiligen Anbieterin zurückzuerhalten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
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