Laut einer Bewertung geschlossener Ökofonds des Verbrauchermagazins “FINANZtest” in Ausgabe 11/2013 ist eine Beteiligung an dem sogen. “SunCollect Vario Fonds” der Anbieterin Collector AG (Schwabach) für Privatanleger nicht empfehlenswert.
Begründet wird diese Einschätzung von “FINANZtest” zum einen damit, dass dieser Fonds ein Blindpoolrisiko aufweise, bei dem mehr als 10 Prozent der Fondsinvestitionen bei Fondsauflage noch nicht feststünden. Ein solcher Blindpool sei aber für einen Anleger riskant, weil er sich bei Fondsbeitritt kein vollständiges Bild über mögliche Risiken seiner Investition machen könne.
Außerdem bestünde ein sogen. “Ratensparrisiko” für Anleger, die ihre Einlage in Raten einzahlen würden. Solche Ratensparpläne seien jedoch für Kleinanleger ungeeignet, weil im Falle einer Insolvenz die Gefahr bestünde, dass sie ihre Raten bis zur vereinbarten Gesamtsumme weiterzahlen müssten.
Auch der Kapitalanlagen-Informationsdienst “fondstelegramm” hatte in einer Analyse des “SunCollect Vario” vom 19.08.2011 gemeint, hierbei handele es sich um einen Blindpool mit verschleiernder Prospektierung und über dem Marktniveau liegender einmaliger Kosten. Zudem bestünden weitere Risiken aufgrund der Höhe der angestrebten Fremdkapitalquote.
Das Beteiligungsangebot der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG
Mit ihrem Beteiligungsangebot an dieser Fondsgesellschaft will die Collector AG interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar in (Dritt-) Gesellschaften zu investieren, die sich mit der Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Windkraft, Wasserkraft, Biogas, Biomasse, Geothermie) in Deutschland und im Euro-Raum befassen. Der Investmentschwerpunkt soll dabei im Bereich der Photovoltaik liegen.
Den Anlegern werden dabei verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten (“multiVario” und “singleVario”) angeboten. Diese beiden Möglichkeiten unterscheiden sich im wesentlichen darin, dass unterschiedliche Einzahlungsmodalitäten hinsichtlich der Pflichteinlage gewählt werden können.
Gründungsgesellschafter des Fonds sind die SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die Collector AG als Gründungskommanditistin und die RK Revisionskontor GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhänderin, bzw. Treuhandkommanditistin. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die BPS Steuerberatungsgesellschaft mbH durchgeführt werden. Objektgesellschaft ist die SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co. KG.
Das maximale Risiko für Anleger der Fondsgesellschaft besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust der gezeichneten Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz des Fonds oder der Objektgesellschaft realisieren. Sollte ein Anleger seine Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung auf dieses Darlehen aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlusts hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger des “SunCollect Vario Fonds”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an diesem Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollte sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “SunCollect Vario Fonds” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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