Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Texxol Mineralöl AG auf der Warnliste von Stiftung Warentest (FINANZtest)

Wie die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest (FINANZtest) in einem Beitrag vom 17.05.2016 berichtet, wurde die Texxol Mineralöl AG (Buchholz in der Nordheide) kürzlich von ihr in die “Warnliste Geldanlage” aufgenommen. Begründet wurde dies von Stiftung Warentest (FINANZtest) u.a. damit, dass die Texxol AG für Sparpläne wirbt, ohne in ihrer Werbung hinreichend auf die Risiken dieser Kapitalanlage hinzuweisen, die darin bestünden, dass den dort investierten Anlegern im Falle einer Insolvenz der Totalverlust ihrer Investition und darüberhinaus möglicherweise sogar eine Privatinsolvenz drohe, weil der Insolvenzverwalter von ihnen auch den noch nicht eingezahlten Teil ihrer Sparsumme einfordern könne.

 

Das Angebot der Texxol Mineralöl AG

Die Texxol Mineralöl AG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, sich mittels (Raten-) Sparplänen und Einmalanlagen an ihren Öl- und Gasinvestitionen zu beteiligen. Bei dem Ratensparplan “Sprint” sollen die Anleger ab dem fünften Jahr ihrer Zeichnung alle zwei Jahre Auszahlungen von der Gesellschaft und bei “Sprint Plus” nach fünf Jahren jährliche Auszahlungen erhalten. Der “Zielsparplan Premium” sieht lediglich eine Endausschüttung nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit vor.

Bei der Einmalanlage “Classic” werden jährliche Gewinnausschüttungen nach dem ersten vollen Geschäftsjahr in Aussicht gestellt und bei der Variante “Classic Plus” soll eine Wiederanlage der jährlichen Gewinnausschüttungen erfolgen.

Die Texxol Mineralöl AG bewirbt ihre Angebote u.a. damit, dass die Texxol Unternehmensgruppe einzigartig auf dem deutschen Markt positioniert und im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern direkt am operativen Geschäft beteiligt sei, so dass die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt werden könne. Außerdem verfüge man über eine jahrzehntelange Erfahrung mit Öl- und Gasinvestments.

Nach den Investitionskriterien der Texxol AG sollen Investitionen nur erfolgen, wenn diese bei einem überschaubaren Risiko sinnvoll sind. Daher werde meist nur in nachgewiesene Öl- und Gaslagerstätten investiert, eine Risikostreuung vorgenommen, vor jeder Investition ein Reservegutachten erstellt und bei der Ermittlung der Kaufpreise der jeweils übliche Industriestandard zugrunde gelegt.

 

Handlungsmöglichkeiten für besorgte Anleger der Texxol AG

Falls Anleger angesichts der Aufnahme der Texxol AG in die “Warnliste Geldanlage” um die Sicherheit ihrer Investition besorgt sind, haben sie unter Umständen die Möglichkeit, sich vorzeitig von ihrer Geldanlage bei diesem Unternehmen zu lösen, bzw. diese zu vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Eine solche vorzeitige Beendigung, bzw. Kündigung ihres finanziellen Engagements kommt u.a. dann in Betracht, wenn sie von dem Berater oder Vermittler, der ihnen diese Kapitalanlage empfohlen hat, fehlerhaft oder überhaupt nicht über die damit verbundenen (Totalverlust-) Risiken aufgeklärt und beraten wurden oder wenn der Berater, bzw. Vermittler ihnen gegenüber die im Prospekt genannten Risiken abweichend hiervon dargestellt oder verharmlost hat.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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