Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Timberfarm Anleihe: Riskante Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Timberfarm Trading GmbH

Die Emittentin Timberfarm Trading GmbH (Düsseldorf) bietet interessierten Anlegern laut Wertpapierprospekt vom 14.12.2020 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung “5,25% TF GloReg 21 Anleihe” zu einem Gesamtnennbetrag von € 12,5 Mio. bei einem Ausgabepreis von € 5.000,- pro Teilschuldverschreibung an. Die Laufzeit dieser Timberfarm Anleihe  beginnt am 01.01.2021 und soll am 31.12.2025 enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Unabhängig davon können die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Timberfarm Trading GmbH während der Laufzeit vom Anleihegläubiger erstmals zum 31.12.2023 mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

Außerdem können Gläubiger dieser Timberfarm Anleihe ihre Teilschuldverschreibungen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig fristlos kündigen und die sofortige Rückzahlung des von ihnen gezeichneten Nennbetrages zuzüglich bis zum Tage der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen verlangen.

Ein solch wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn die Timberfarm Trading GmbH wesentliche Verpflichtungen aus ihren Anleihebedingungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wenn über ihr Vermögen ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet, bzw. ein Insolvenz-Antrag mangels Masse abgewiesen wurde. Gleiches gilt im Falle eines Verkaufs der Timberfarm Trading GmbH.

 

Die Geschäftstätigkeit der Timberfarm Trading GmbH, bzw. der Timberfarm Gruppe

Laut den Angaben im Wertpapierprospekt der Timberfarm Anleihe “5,25% Inhaberteilschuldverschreibungen 2021 – 2025” (WKN/ISIN: A254SR/DE000A254SR9) wurde die Timberfarm Trading GmbH am 06.01.2020 gegründet und am 14.01.2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen.

Die Emittentin ist ein Unternehmen der Timberfarm Gruppe, zu der neben ihr noch die Breidenstein Holding GmbH, Die Timberfarm GmbH, die Timberfarm Assets GmbH, die Timberfarm Verwaltungs-GmbH und die Timberfarm Kautschukverarbeitungsverwaltungs-GmbH gehören.

Ihre Haupttätigkeit besteht in dem Handel mit Rohkautschuk mit gruppenexternen Lieferanten, Abnehmern und Zwischenhändlern. Um ihre Produktionskapazitäten auszulasten, kann die Gesellschaft Teilbestände des Rohkautschuks aber auch in ihrer konzerneigenen Timberfarm Kautschukverarbeitungs-GmbH & Co. KG auf eigene Rechnung verarbeiten lassen, um ihn anschließend als Industrievorleistungsgut weiter zu verkaufen.

Ihre Geschäfte finanziert die Gesellschaft nach eigener Darstellung aus Eigenkapital, Fremdkapital und zumindest anfänglich aus Darlehen ihrer Muttergesellschaft, der Timberfarm GmbH (Düsseldorf).

Mit diesen finanziellen Mitteln will Timberfarm Trading GmbH ihre Geschäftstätigkeit erweitern und ihren Umsatz mit dem Handel von Kautschuk steigern.

Da die Emittentin erst im Januar 2020 gegründet wurde und sich laut Angaben im Wertpapierprospekt noch im Entwicklungsstadium befinde, bezeichnet sich die Timberfarm Trading GmbH selbst als “Start up”, das aber aufgrund der langjährigen Erfahrungen seines Geschäftsführers Maximilian Breidenstein durch dessen Tätigkeit bei der Timberfarm Gruppe über eine umfassende Expertise verfügen soll.

 

Die Risiken der Timberfarm Anleihe “5,25% Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2021-2025” (5,25% TF GloReg 21 Anleihe)

Bei den vorbezeichneten Inhaber-Teilschuldverschreibungen besteht für Anleger das Risiko, dass im Falle einer Insolvenz der Timberfarm Trading GmbH die Insolvenzmasse keine oder nur geringe Sachwerte enthält und diese nicht ausreichen, um die Ansprüche auf Rückzahlung und Zinsen der Anleihe ganz oder teilweise zu befriedigen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Insolvenz bezeichnet die Emittentin selbst als “mittel” und das zu erwartende Schadensausmaß als “hoch”, so dass die Wesentlichkeit der Risiken ihrer Anleihe bei einer Insolvenz von der Gesellschaft selbst insgesamt als “hoch” bewertet wird.

Ein weiteres Risiko besteht in der Abhängigkeit der Gesellschaft von ihrem Management. Nach eigenen Angaben verfügt allein der Geschäftsführer der Timberfarm Trading GmbH Herr Maximilian Breidenstein, der die Timberfarm-Gruppe gegründet und entwickelt hat, über das erforderliche Know-How, die langjährigen Kontakt und die Branchen-Erfahrung, die für die Geschäftsentwicklung der Emittentin maßgeblich sind. Hinzu kommt, dass Herr Maximilian Breidenstein als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter indirekt über die Holdingstruktur in der Lage ist, einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben und der somit über sämtliche Angelegenheiten der zur Timberfarm-Gruppe gehörenden Gesellschaften alleine entscheiden kann.

Dies wiederum bringt das Risiko mit sich, dass unter Umständen Entscheidung getroffen werden, die sich auf die Emittentin nachteilig auswirken können.

Sollten sich diese und andere Risiken ganz oder teilweise realisierten, könnte dies bei Anlegern, die eine solche Timberland Anleihe gezeichnet haben, zu einem Totalverlust ihrer Investition führen.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner der Timberfarm Anleihe “5,25% TF GloReg 21”

Falls sich Zeichner der Inhaber-Teilschuldverschreibungen “5,25% TF GloReg 21 Anleihe” der Timberfarm Trading GmbH bei ihrem Wertpapierkauf der damit einhergehenden Verlust- oder Totalverlustrisiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihre Kapitalanlage vorzeitig zu kündigen und sich das dort investierte Kapital einschließlich Zinsen zurückzahlen zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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