Über das Vermögen der Treuk AG (Köln), gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand Stephan Mörs, wurde vom Amtsgericht Köln durch Beschluss vom 26.10.2017 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Philip Schober zum Insolvenzverwalter ernannt (Az. 75 IN 356/17).
Termin zur Gläubigerversammlung wurde auf Montag, den 29.01.2018, 10:30 Uhr bestimmt. In dieser Gläubigerversammlung soll auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters ein Beschluss über den Fortgang des Verfahrens herbeigeführt werden und eine Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgen.
Außerdem können die Gläubiger in diesem Termin über die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses und über die Person des Insolvenzverwalters beschließen.
Die Tätigkeit der Treuk AG
Vor Eintritt der Insolvenz hat die Gesellschaft interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten, deren Lebensversicherungen, Bausparverträge und andere Finanzprodukte im Wege eines Forderungskaufs zu erwerben und auf juristischem Wege eine höhere Auszahlung einzufordern, an der die jeweiligen Verkäufer beteiligt werden sollten. Dabei wurde den Interessenten eine deutliche finanzielle Wertsteigerung ihrer bisherigen Ersparnisse in Aussicht gestellt.
Über den Kaufpreis wollte das Unternehmen den Verkäufern ein Zertifikat ausstellen, wobei der Kaufpreis für die veräußerten Finanzprodukte gestundet wurde und die Kaufpreisforderung damit nachrangig nach allen anderen Verbindlichkeiten der Treuk AG zu erfüllen war.
Ungeachtet dessen sollte dieses Investment mündelsicher und damit ein Wertverlust praktisch ausgeschlossen sein.
Wie sich nunmehr jedoch nach Eintritt der Insolvenz der Schuldnerin gezeigt hat, waren diese Zusagen und Versprechungen wertlos, da inzwischen das Risiko eines Totalverlustes der an die Gesellschaft übertragenen Gelder droht.
Rechtsrat für Anleger und Kunden der Treuk AG
Nach Eintritt der Insolvenz über das Vermögen der Schuldnerin sollten betroffene Anleger und Kunden in jedem Falle ihren Anspruch auf (Rück-) Zahlung der ihnen zustehenden Gelder rechtzeitig und vollständig zur Insolvenztabelle anmelden oder anmelden lassen. Nur durch eine wirksame und unbestrittene Anmeldung dieser Forderung ist gewährleistet, dass sie im Falle von Auszahlungen durch den Insolvenzverwalter auch tatsächlich zumindest einen Teil ihres Verluste zurückerhalten.
Des Weiteren sollten geschädigte Anleger und Investoren anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit der Vorstand der Treuk AG ihnen aufgrund dieses als angeblich “mündelsicher” dargestellten Geschäftsmodells persönlich auf Ersatz ihrer Verluste haftet.
Falls sie durch ihren Anlageberater oder Anlagevermittler über die (Totalverlust-) Risiken dieses Verkaufs ihrer Lebensversicherungs- und Bausparverträge an die Gesellschaft unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, können Geschädigte auch den Berater oder Vermittler mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.
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