Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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UNO Natural Resources GmbH & Co. KG: Nachrangdarlehen mit Totalverlustrisiko

Derzeit bietet die UNO Natural Resources GmbH & Co. KG (“UNO Natürliche Ressourcen I”) interessierten Anlegern ab einem Mindestanlagebetrag von € 5.000,- die Zeichnung von partiarischen Nachrangdarlehen an, die anfänglich mit einem Zinssatz von 8% p.a. und ab dem dritten Vertragsjahr mit 9% p.a. verzinst werden sollen.

Zusätzlich sollen die Zeichner dieses sogenannten “UNO Fonds” eine quotale Beteiligung von 50% des Jahresüberschusses der Emittentin, beschränkt auf maximal 10% des valutierenden Gesamtbetrages der Nachrangdarlehen erhalten.

Mit den dadurch eingeworbenen Geldern will das Unternehmen die Erdölförderung an geprüften Standorten finanzieren. Zu diesem Zweck sollen die finanziellen Mittel von der “UNO Natural Resources” in ein Unternehmen namens Petroc AG investiert werden, das entsprechende Erdölförderanlagen errichten und betreiben, bzw. sich an solchen Anlagen beteiligen will.

Die Erträge aus diesem Geschäftsmodell zuzüglich 12% Zinsen p.a. sollen an die Emittentin zurückfließen.

Die UNO Verwaltungs GmbH (Lörrach), eine Tochtergesellschaft der von Herrn Sven Donhuysen geführten Megadon AG (Basel) als Anbieterin wirbt für die von ihr angebotenen Nachrangdarlehen unter anderem damit, dass “klare Investitionskriterien” und eine “hohe Transparenz” bestünden. Außerdem erfolge eine quartalsweise Auszahlung der Zinsen und es gäbe keine Nachschusspflichten.

Der Vertrieb erfolgt über die Investaq GmbH, die ebenfalls in Lörrach ansässig ist.

 

Risiken von Nachrangdarlehen der “UNO Natural Resources”

Da es sich bei dem Anlageangebot der “UNO Natürliche Resourcen I” um ein sogenanntes partiarisches Nachrangdarlehen handelt, treten die Ansprüche der jeweiligen Darlehensgeber gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern gegen die Emittentin im Rang zurück.

Diese Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Zinsen und des Gewinnanteils wie auch die Rückzahlung des valutierten Anlagebetrages stehen somit unter dem Vorbehalt, dass bei der Emittentin dadurch kein Grund für die Eröffnung einer Insolvenz herbeigeführt wird.

Sollte eine solche Insolvenz jedoch eintreten, müssen investierte Anleger möglicherweise mit einem Totalverlust ihrer Investition rechnen.

 

Rechtsrat für Zeichnung von Nachrangdarlehen  “UNO Natürliche Ressourcen I”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Nachrangdarlehen bei der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, dieses Darlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Aktualisierung vom 27.11.2017

Laut einer Pressemitteilung der Finanznachrichtendienstes “GoMoPa” vom 21.11.2017 wurden im Zusammenhang mit dem sogenannten “UNO Fonds” der Investaq GmbH in der Schweiz rund € 4 Mio. sichergestellt, bzw. mit einem Arrest belegt.

Außerdem soll das Landeskriminalamt Baden-Württemberg unter anderem im Zusammenhang mit den Nachrangdarlehen der “UNO Natural Resources”, bzw. der “UNO Natürliche Ressourcen I” strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet haben.

Angesichts der in der Schweiz sichergestellten Vermögenswerte sollten betroffene Anleger, bzw. Zeichner von Nachrangdarlehen der Emittentin daher gesondert anwaltlich prüfen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, zum Ausgleich von Verlusten aus den Nachrangdarlehen auf dieses sichergestellte Vermögen zurückzugreifen.

 

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