Über das Vermögen der Valerum Invest AG, vertreten durch ihren Vorstand Sven Herbst, wurde am 30.03.2017 durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 36v 1105/17).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Schuldnerin hat das Insolvenzgericht Herrn Rechtsanwalt Sebastian Laboga (Berlin) bestellt.
Des Weiteren wurde zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung von Arresten nicht mehr zulässig sind und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden müssen.
Laut Beschluss des Insolvenzgerichts sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde ihr verboten, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen.
Das Geschäftsmodell von “Valerum Invest”
Die Gesellschaft hat bis zu ihrer Insolvenz interessierten Anlegern Investitionen in sogen. “Sachwerte” angeboten.
Diese Sachwerte bestanden zum einen aus (Wohn-) Immobilien und zum anderen aus “Lagereinheiten” (Selfstorage), die von Anlegern erworben und weitervermietet werden konnten. Diese Lagereinheiten, die unter der Bezeichnung “RENDITELager” vertrieben wurden, sollten in angeblich hochmodernen Lagerzentren entstehen und separat vermietet werden können.
Beworben wurde diese “RENDITELager” u.a. damit, dass das Ausfallrisiko vergleichweise gering sei, dass Renditen von mehr als 5% p.a. erzielt werden könnten und dass geringe Instandhaltungskosten anfielen.
Laut Angaben von “Valerum Invest” sollte der Selfstorage Markt in Deutschland über ein enormes Wachstumspotential verfügen, weil diese Geschäftsidee weltweit auf dem Vormarsch sei.
Rechtsrat für Anleger, bzw. Kunden von “Valerum Invest”
Falls ein endgültiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird, sollten Anleger, bzw. Kunden, denen noch Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche gegen das Unternehmen zustehen, in jedem Falle ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden, um sich die Möglichkeit zu bewahren, zumindest einen Teil der bestehenden Forderungen erstattet zu bekommen.
Des Weiteren sollten betroffene Anleger und Kunden der “Valerum Invest”, die von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft über die mit der jeweiligen Investition einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.