Nach Auffassung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” in einer Bewertung vom 03.01.2016 kann die Wirtschaftlichkeit des Anlageangebotes “RenditeLAGER Köln-Pesch I” der Valerum Invest AG (Berlin) mangels Transparenz nicht abschließend beurteilt werden.
Neben grundsätzlichen konzeptionellen Schwächen bestünde ein Fertigstellungsrisiko. da mit dem Bau des geplanten Selfstorage-Parks erst im Januar 2016 begonnen werden solle. Unschön sei außerdem, dass der Prospekt die wahren Kosten des Investments offen lasse, keine nachvollziehbare Prognoserechnung enthalte, ein Exit-Szenario fehle und dass die vorgelegte Musterberechnung teilweise widersprüchlich und mangels Erläuterung teilweise nicht nachvollziehbar sei.
Daher erscheine ein Investment auf Basis der dem “fondstelegramm” vorliegenden Unterlagen nicht ratsam.
Beteiligungsangebot “RenditeLAGER” der Valerum Invest AG
Mit ihrem Beteiligungsangebot “RenditeLAGER” bietet die Emittentin nach eigenen Angaben interessierten Anlegern eine Investition in Sachwerte an, die darin besteht, dass diese kleine, flexibel nutzbare Lagereinheiten erwerben und weitervermieten können (sogen. Selfstorage). Laut Valerum Invest AG (GF: Sven Herbst) steht der Begriff “RenditeLAGER” für Kapitalanlagen in hochmoderne Lagerzentren mit separat vermietbaren Lagereinheiten.
Die besonderen Vorteile dieser Anlageform sollen u.a. darin bestehen, dass die Investitionssumme flexibel gestaltbar ist, das Ausfall-Risiko vergleichsweise gering sei, die durchschnittliche Rendite der Investoren bei über 5% p.a. läge und geringe Instandhaltungskosten entstünden.
Die Emittentin bezeichnet sich selbst als Initiator und Vertrieb hochwertiger Immobilien-Kapitalanlagen mit dem Kernprodukt denkmalgeschützter Immobilien und verfügt über Niederlassungen in Postdam, Leipzig und Hamburg. Seit ihrer Unternehmensgründung im Jahre 2009 hat die Gesellschaft laut Eigendarstellung bereits über 1.200 Wohneinheiten revitalisiert und am Markt platziert. Projektpartner ist die SSI Special Select Invest AG, , bzw. die SSI Immobilienmanagement GmbH, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen innerhalb der Valerum Unternehmensgruppe für den Bau, die Sanierung und die Verwaltung hochwertiger Immobilien und Selfstorage-Parks zuständig sind.
Das unternehmerische Risiko einer Beteiligung an dieser Kapitalanlage besteht u.a. darin, dass das gekaufte Objekt tatsächlich nicht vermietbar ist und dass der Kaufpreis in Raten nach Baufortschritt und nicht erst nach Fertigstellung entrichtet werden muss, auch wenn sich die Ratenzahlungen an den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) orientieren.
Bisherige “RenditeLAGER” der Valerum Invest AG
Neben dem “RenditeLAGER Köln-Pesch I” bietet, bzw. bot die Emittentin u.a. den “RenditeLAGER Selfstorage-Park Hildesheim” und den “Selfstorage-Park Siegen-Geisweid” als Investitionsmöglichkeit an.
Für den Selfstorage-Markt in Deutschland sieht die Valerum Invest AG ein enormes Wachstumspotential, da diese Geschäftsidee flexibel nutzbarer Lagerflächen in den USA und in weiteren Ländern auf dem Vormarsch sei.
Rechtsrat für Anleger bei der Valerum Invest AG
Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Kapitalanlage bei der Gesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition vorzeitig rückabzuwickeln und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.