Mit der Ausgabe von Genussrechten in einer Höhe von € 20 Mio. will die Win Energie Invest AG (München) interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einem Mindestanlagebetrag von € 1.000,- mittelbar über die Emittentin in die Errichtung und den Betrieb von erneuerbaren Energieprojekten sowie in die Beteiligung an Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien zu investieren.
Der Schwerpunkt der Investitionen soll in den Bereichen Blockheizkraftwerke, Photovoltaik, Wind- und Wasserkraft sowie Geothermie liegen.
Mit den Einnahmen aus der Begebung dieser Genussrechte beabsichtigt die Win Energie Invest AG nach eigenen Angaben, ihre Marktstellung auf- und auszubauen und u.a. Investitionen in die Errichtung von Blockheizkraftwerken mit Pellet-, Gas- und Erdgas- oder Flüssiggas für private Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu tätigen.
Unter der Bezeichnung “Energie-Contracting A” sollen entsprechende Investitionen im Gewerbebereich, für Produktionsbetriebe, gehobene Hotelerie, Kommunen, Schulen und größere Wohnbauprojekte erfolgen. Darüberhinaus sind Investitionen in Biogasanlagen im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich und größere Heizwerke geplant (Energie-Contracting B).
Weitere Investitionsobjekte der Win Energie Invest AG liegen nach eigenen Angaben in der Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Blick auf Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und neue Brennstoffe (Energie-Contracting C).
Die Genussrechte der Win Energie Invest AG im Überblick
Für ihre Genussrechte mit einem Nennbetrag von € 100,- pro Stück will die Win Energie Invest AG den Anlegern eine Grunddividende von 7% p.a. zahlen. Darüberhinaus sollen die Genussrechts-Inhaber einen Anspruch auf eine Überschussdividende von bis zu 3% p.a. des Nennbetrages haben, falls die Emittentin ausreichende Jahresüberschüsse erzielt.
Allerdings stehen sämtliche Dividendenzahlungen unter dem Vorbehalt, dass überhaupt entsprechende Jahresüberschüsse erzielt werden.
Nach Angaben der Win Energie Invest AG haben beteiligte Anleger ein Recht auf Vorlage eines verkürzten Jahresabschlusses und auf die Vorlage von Mittelverwendungskontrollberichten und Gewinnermittlungsberichten des mit der Mittelverwendungskontrolle beauftragten Wirtschaftsprüfers.
Die Mindesthaltedauer für die Genussrechte beläuft sich auf acht volle Geschäftsjahre. Vor Ablauf dieses Zeitraums soll eine ordentliche Kündigung nicht möglich sein.
Risiken der Genussrechte der Win Energie Invest AG
Die von der Emittentin angebotenen Genussrechte bergen für deren Inhaber u.a. das generelle Risiko, dass sie als außenstehende Kapitalgeber keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und Geschäftsführung der Gesellschaft nehmen und dieser somit auch keine Weisungen erteilen können. Auch gewähren diese Genussrechte den beteiligten Anlegern keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung des Unternehmens.
Da der zugrundeliegende Emissionsprospekt hinsichtlich der geschäftlichen Entwicklung lediglich zukunftsgerichtete Prognosen enthält, die mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet sind, kann es sein, dass sich die im Prospekt gemachten Angaben durch verschiedene Einflüsse als falsch herausstellen und sich die Geschäftstätigkeit der Emittentin nicht wie erwartet entwickelt.
Weil die konkreten Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes noch nicht endgültig feststehen und die Win Energie Invest AG hinsichtlich der Verwendung des Genussrechtskapitals weitgehend freie Hand hat, besteht für investierte Anleger auch ein nicht unerhebliches “Blind-Pool-Risiko”.
Da der unternehmerische Erfolg des Unternehmens und der Vermögensanlage außerdem in erheblichem Maße von den Kompetenzen, Erfahrungen und dem unternehmerischen Geschick des Managements der Emittentin und etwaiger externer Berater abhängt, kann auch ein sogen. Schlüsselpersonenrisiko nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund von Verflechtungen personeller, wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Art von Personen, die für die Win Energie Invest AG und deren Geschäftstätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, bei denen die betreffenden Personen unter Umständen nachteilige Entscheidungen für die Ertragslage der Emittentin treffen könnten, die sie im Falles des Nichtbestehens von Verflechtungstatbeständen nicht treffen würden.
Alles in allem besteht dabei das maximale Risiko für Inhaber von Genussrechten der Win Energie Invest AG in einem möglichen Totalverlust ihrer Kapitalanlage, der sich insbesondere im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder einer Insolvenz der Gesellschaft realisieren kann.
Rechtsrat für Inhaber von Genussrechten der Win Energie Invest AG
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Genussrechte an der Emittentin der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Kapitalanlage vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.