Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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WS WohnStyle Bauträger GmbH: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt gegen Verantwortliche der WS WohnStyle Bauträger GmbH (Erfurt/Weil am Rhein) in mehreren Fällen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Verkauf sanierungsbedürftiger Wohnungen in Thüringen und deren Finanzierung. Hintergrund dieser Ermittlungen ist, dass die WS Wohnstyle Bauträger GmbH ihren Kunden vertraglich die Sanierung von angeblich denkmalgeschützten Immobilien zugesichert und hierfür auch entsprechende Zahlungen erhalten hat, ohne jedoch die entsprechenden Sanierungsarbeiten tatsächlich auszuführen. Dies hat u.a. dazu geführt, dass die diese Wohnungskäufe finanzierende Bank die Kredite der betreffenden Anleger fällig gestellt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihre Kreditnehmer eingeleitet hat.

Ansprüche auf Schadensersatz gegen Verantwortliche der WS WohnStyle Bauträger GmbH und die finanzierende Bank?

Sollte sich im Laufe der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestätigen, dass die Kunden der WS WohnStyle Bauträger GmbH (GF: Nicole Bernhardt) von den Verantwortlichen dieses Unternehmens tatsächlich betrogen wurden, können geschädigte Anleger diesen gegenüber grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen, die im Ergebnis auf Freistellung von den Darlehensverbindlichkeiten Zug um Zug gegen Übertragung des Immobilieneigentums gerichtet sind.

In Betracht kommen auch entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank, sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie oder ihre Mitarbeiter bei Abschluss der jeweiligen Darlehensverträge mit den geschädigten Anlegern von diesen betrügerischen Geschäften wussten.

Rechtsrat für geschädigte Anleger der WS WohnStyle Bauträger GmbH

Betroffene Anleger der WS WohnStyle Bauträger GmbH sollten in jedem Falle anwaltlich prüfen lassen, wem gegenüber sich solche Schadensersatzansprüche am sinnvollsten durchsetzen lassen. Aufgrund verschiedenster Unterlagen und Informationen, die uns von Mandanten und Geschädigten der WS WohnStyle Bauträger GmbH vorgelegt wurden, bestehen nach unserer Einschätzung berechtigte Erfolgsaussichten für ein solches Vorgehen auf Abwehr der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der finanzierenden Bank und auf Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit den Wohnungskäufen und deren Finanzierung.

Nach den Rechtsprechungsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs kommt für die Anleger zudem eine Beweiserleichterung in Betracht, falls ein Bauträger und die kreditgebende Bank bei solchen Immobilienprojekten in institutionalisierter Weise zusammengewirkt haben. Ob und inwieweit auch im Falle der WS WohnStyle Bauträger GmbH ein solches institutionalisiertes Zusammenwirken mit der finanzierenden Bank stattgefunden hat, ist derzeit Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren.

 

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