Genossen und Anlegern der WSW WohnSachWerte eG (“Förderhelden”) aus Weiden in der Oberpfalz, die vermögenswirksame Leistungen an diese Genossenschaft entrichtet haben, ist dringend zu empfehlen, vor einer etwaigen Insolvenz ihre Mitgliedschaft vorsorglich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung fristlos und außerordentlich zu kündigen.
Unterbleibt eine solche Kündigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WSW eG, besteht nach unseren Erfahrungen mit gleichbaren Sachverhalten die hohe Gefahr, dass der Insolvenzverwalter von den Anlegern sofort die in der Zukunft noch ausstehenden Einlagen bis zur Höhe des gezeichneten Genossenschaftsanteils in voller Höhe einfordert, die in den meisten Fällen weit über den bereits eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen liegen dürften.
Wichtige Gründe für eine Kündigung vor Insolvenz der WSW WohnSachWerte eG
Nach ständiger höchstrichterlicher und instanzgerichtlicher Rechtsprechung hat ein Genossenschaftsmitglied grundsätzlich das Recht, seine Mitgliedschaft außerordentlich und aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn es bei seinem Beitritt über die Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde.
Eine solche zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Täuschung dürfte hier ohne weiteres darin zu sehen sein, dass die Leitungsebene der WSW eG (“Förderhelden”) die Anleger nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Weiden/Oberpfalz auf unseriöse Art und Weise getäuscht und dadurch zur Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft veranlasst hat.
Durch die außerordentliche und fristlose Kündigung der Genossenschaftsbeteiligung wird die Mitgliedschaft bei der WSW WohnSachWerte eG grundsätzlich mit sofortiger Wirkung beendet mit der Folge, dass auch keine weiteren Einzahlungen mehr geschuldet werden. Dem mittels fristloser Kündigung ausgeschiedenen Genossenschaftsmitglied steht vielmehr ein auf den Zeitpunkt der Kündigung zu berechnender Anspruch auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens zu.
Nach Eintritt einer Insolvenz besteht ein solches Recht auf außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft bei der WSW eG grundsätzlich nicht mehr, da die Genossenschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird. In diesem Fall könnte der zuständige Insolvenzverwalter nach unseren Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen unter Umständen noch die gesamte restliche Einlage, die gezeichnet wurde, von dem Mitglied einfordern.
Rechtsrat für Anleger und Genossenschaftsmitglieder der WSW eG, bzw. der “Förderhelden”
Falls Genossenschaftsmitglieder ihre Mitgliedschaft bei der WSW WohnSachWerte eG bislang noch nicht außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund gekündigt haben, sollten Sie dies umgehend tun oder ihre Kündigung von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale erklären lassen. Ansonsten laufen sie Gefahr, im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft über die mutmaßlich bereits verlorenen Einlagen hinaus, die als vermögenswirksame Leistungen eingezahlt wurden, noch weitere Zahlungen bis zur Höhe der von ihnen insgesamt übernommenen Einlage an den Insolvenzverwalter leisten zu müssen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.