Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ZBI Professional 7 laut “Stiftung Warentest” (FINANZtest) zu riskant für Anleger

In einer Untersuchung mehrerer geschlossener Immobilienfonds ist das Verbrauchermagazin “Stiftung Warentest” (FINANZtest, Ausgabe 12/2012) hinsichtlich des “ZBI Professional 7” der Emittentin ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Siebte Professional Immobilien Holding KG (Erlangen) zu der Einschätzung gelangt, dass dieser Fonds neben einigen anderen Beteiligungsangeboten von vorneherein für Anleger zu riskant sei. Als Grund für diese Einschätzung wurde von “FINANZtest” im wesentlichen angegeben, dass es sich bei dieser Anlage um einen sogen. “Blindpool” handele, bei dem mehr als 10 Prozent der vorgesehenen Immobilieninvestitionen bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden. Daher handele es sich letztlich um eine “Vertrauensinvestition” in das Fondsmanagement mit der Folge, dass das Risiko für den Anleger nur schwer kalkulierbar sei.

 

Das Anlagekonzept des “ZBI Professional 7”

Bei der Fondsgesellschaft ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Siebte Professional Immobilien Holding KG (sogen. “ZBI Professional 7”) handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds, der einerseits in Beteiligungen an Objektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG investieren will, die ihrerseits Immobilien erwerben und nachhaltig bewirtschaften sollen. Zum anderen ist die Beteiligung an Objektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH geplant, die einen gewerblichen Handel mit Immobilien betreiben.

Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die ZBI Fondsverwaltungs GmbH und Treuhänderin die Erlanger Consulting GmbH. Interessierte Anleger haben die Möglichkeit, sich entweder direkt als Kommanditist an der Emittentin zu beteiligen oder mittelbar über die Treuhänderin.

Die Mindestzeichnungssumme für eine Beteiligung am “ZBI Professional 7” beläuft sich auf € 25.000,- zzgl. Agio und das geplante Gesamtinvestitionsvolumen auf rund € 126 Mio., wobei ca. € 42 Mio. auf das aufgenommene Kommanditkapital incl. Agio und ca. € 84 Mio. auf Fremdkapital entfallen, das auf der Ebene der Objektgesellschaften aufgenommen werden soll.

Beigetretene Anleger sollen ab dem Jahre 2011 eine Ausschüttung von anfänglich 4% p.a. der Einlage ansteigend bis auf 6% p.a. ab dem Jahre 2018 erhalten. Die Gesamtauszahlungen sollen sich bis zum Ende der Fondslaufzeit im negativen Fall auf 163%, im positiven Fall auf 244% jeweils bezogen auf das Kommanditkapital zzgl. Agio belaufen.

Die Laufzeit des Fonds ist grundsätzlich unbefristet, wobei der Prognosezeitraum rund 10 Jahre bis zum 31.12.2022 beträgt. Während der Laufzeit soll für Anleger grundsätzlich keine Möglichkeit bestehen, die Beteiligung ordentlich zu kündigen.

Das maximale Risiko für Anleger des “ZBI Professional 7” besteht ausweislich des Vermögens-Informationsblattes in einem möglichen Totalverlust der gezeichneten Einlage zzgl. Agio und kann sich bspw. dann realisieren, wenn die Emittentin zahlungsunfähig wird oder in Überschuldung gerät. Eine daraus folgende Insolvenz der ZBI Zentral Boden Immobilien GmbH & Co. Siebte Professional Immobilien Holding KG kann zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Wurde die Erbringung der Einlage von dem Anleger durch ein Darlehen fremdfinanziert, ist darüberhinaus auch sein weiteres Vermögen gefährdet, wenn er die Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens mangels entsprechender Ausschüttungen aus der Fondsgesellschaft nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. In diesem Falle droht ihm möglicherweise sogar eine Überschuldung bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “ZBI Professional 7”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung am “ZBI Professional 7” der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhafte aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber ihrem Berater oder Vermittler oder den maßgeblichen Initiatoren geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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