Überblick
Die im Jahre 2001 gegründete und u.a. in Köln ansässige LAM Immobilien- und Beteiligungs AG hat seit dem Jahre 2003 vorbörsliche Aktien zu einem Preis von € 3,- pro Anteil ausgegeben und dabei u.a. damit geworben, daß im Jahre 2005 ein Börsengang des Unternehmens erfolgen solle und daß bis dahin mit einem Kursanstieg der vorbörslichen Aktien auf bis zu € 32,- gerechnet werden könne.
Das dadurch eingesammelte Kapital sollte im wesentlichen in Immobiliengeschäfte und vermeintliche Zukunftsbranchen wie etwa Windenergie, Biotechnologie u.ä. investiert werden.
Nachdem jedoch der für das Jahr 2005 versprochene Börsengang des Unternehmens ausgeblieben ist und auch ansonsten Zweifel daran aufgetaucht sind, ob und inwieweit das von den Anlegern aufgebrachte Kapital tatsächlich vollständig und prospektgemäß verwendet wurde, stellt sich die Frage, ob das Anlage- und Unternehmenskonzept der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG und ihres Vorstandes Rob Baan von vorneherein auf Betrug, bzw. Kapitalanlagebetrug zum Nachteil der vorbörslichen Aktionäre angelegt gewesen sein könnte.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, daß der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG bereits im Jahre 2002 von dem Informationsdienst “Börse online” vorgeworfen worden war, daß das Unternehmen im Jahre 2001 noch keinerlei Umsatz erwirtschaftet habe, was von dem Vorstand Rob Baan u.a. damit erklärt wurde, daß die für die Umsetzung ihrer Vorhaben benötigte Liquidität erst einmal durch die Gewinnung neuer Aktionäre beschafft werden sollte.
Insbesondere aufgrund der Tatsache, daß im Dunkeln bleibt, ob und in welchem Umfang die Verantwortlichen der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG überhaupt über hinreichende Erfahrungen in den avisierten Märkten verfügen, wird das Angebot dieses Unternehmens in den einschlägigen Medien als unseriös eingeschätzt und von einem Engagement dringend abgeraten.
Aktuelles
14.05.2007: Staatsanwaltschaft und BAFin ermitteln gegen Verantwortliche der LAM AG
Die Staatsanwaltschaft Köln und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ermitteln gegen Verantwortliche der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG u.a. wegen des Verdachts auf Betrug, bzw. Kapitalanlagebetrug in mehrfacher Millionenhöhe an den Anlegern und vorbörslichen Aktionären des Unternehmens.
Im Rahmen ihrer Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nach, daß die von den Anlegern und Aktionären eingesammelten Gelder nicht ordnungs- und prospektgemäß angelegt worden sein sollen. Neben entsprechenden Durchsuchungen in Köln, Düsseldorf, Duisburg und in den Niederlanden wurden auch die Konten des Unternehmens überprüft, auf denen bislang jedoch lediglich ca. € 500.000,- sichergestellt werden konnten. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Vorstand des Unternehmens Rob Baan einen Haftbefehl erwirkt haben.
Bei einem geschätzten Schaden der Anleger von möglicherweise bis zu € 20 Mio. bleibt abzuwarten, ob im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder anderweitig noch weitere Vermögenswerte des Unternehmens oder der verantwortlichen Personen gefunden werden, die den Geschädigten als Schadensersatz zugute kommen könnten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) wirft der LAM Immobilien- und Beteiligungs AG und ihrem Management im wesentlichen vor, keinen aktuellen Prospekt zur (geplanten) Wertpapieremission hinterlegt zu haben, was u.U. als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden könnte.
Rechtslage
In Bearbeitung…
Urteile
In Bearbeitung…
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Seimetz
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