Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Neckermann Neue Energien AG: Nachrangdarlehen mit Risiko des Totalverlustes

Die Neckermann Neue Energien AG (Berlin) wirbt im wesentlichen damit, Investitionen in verschiedenste Arten erneuerbarer Energien (Sonne, Wasser, Wind, Biomasse, Erdwärme) zu tätigen und hierbei ausschließlich in solche Anlagen zu investieren, die auch selber betrieben werden. Dabei soll die Tätigkeit dieser Gesellschaft sowohl die Projektierung solcher Objekte wie auch deren Bau und Betrieb umfassen.

Zur Unternehmensgruppe der Neckermann Neue Energien AG gehören neben dieser Gesellschaft u.a. die Neckermann Solar AG, die Neckermann SynEnergie GmbH (Ilshofen), die Solar 9580 e.K, die Sunrise Energy GmbH und die Bio Block Kraft GmbH (München).

 

Nachrangdarlehen der Neckermann Neue Energien AG

Zur Finanzierung dieser Geschäftsfelder hat die Gesellschaft bislang sogen. Nachrangdarlehen emittiert, mit denen sich interessierte Anleger an den Investitionen der Darlehensnehmerin beteiligen können, bzw. konnten.

Bei dieser Form von Darlehen besteht kein unbedingter Rückzahlungsanspruch des jeweiligen Darlehensgebers. Hinsichtlich der Zins- und Rückzahlungsansprüche gilt vielmehr ein sogen. qualifizierter Nachrang und damit nur eine bedingte (Rück-) Zahlungspflicht.

Ein solcher Nachrang kann nach den Angaben in dem schriftlichen Angebot der Neckermann Neue Energien AG zum Abschluss solcher Darlehensverträge bspw. dann Auswirkungen auf die Zins- oder Rückzahlungspflicht der Gesellschaften haben, wenn eine Zurückbehaltung der zur Auszahlung an die Darlehensgeber vorgesehenen Gelder erforderlich ist, um eine Krise der Darlehensnehmerin insbesondere im Hinblick auf deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden.

In einer solchen Situation ist nach den Vertragsbedingungen der Emittentin die Geltendmachung von Ansprüchen der (Nachrang-) Darlehensgeber auf Rückzahlung, Zinszahlung und etwaige Bonuszahlung so lange und soweit ausgeschlossen, wie solche Zahlungen einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin herbeiführen würden.

Damit ist die Rückzahlung des Nachrangdarlehens ebenso wie die Zahlung von Zinsen oder eines Bonus maßgeblich davon abhängig, dass dies die finanzielle Lage der Neckermann Neue Energien AG erlaubt. Vor diesem Hintergrund besteht – worauf auch in dem Darlehensangebot hingewiesen wird – das Risiko, den an die Nachrangdarlehensgeberin gezahlten Nachrangdarlehensbetrag ganz oder teilweise nicht zurückzuerhalten, bzw. nur einen Teil der Zinsen oder gar keine Zinsen ausgezahlt zu bekommen.

 

Rechtsrat für Nachrangdarlehensgeber der Neckermann Neue Energien AG

Falls sich (Nachrang-) Darlehensgeber der Emittentin bei Zeichnung ihres (Nachrang-) Darlehensvertrages der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihren Vertrag mit der Gesellschaft vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und sich das Darlehenskapital von der Neckermann Neue Energien AG vorzeitig zurückzahlen zu lassen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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