Mit Urteil vom 06.12.2004 hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 394/02) in einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Verfahren bestätigt, daß beim kreditfinanzierten Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Bank zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrages verpflichtet ist, wenn dieser wirksam widerrufen oder der Anleger von den Fondsinitiatoren arglistig getäuscht wurde.
Wegen weiterer Feststellungen u.a. zur genauen Höhe des unseren Mandanten entstandenen Schadens wurde der Rechtsstreit an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen.
BGH, Urt. v. 06.12.2004, Az. II ZR 394/02