Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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BGH zu Schadensersatzansprüchen bei Falk Zinsfonds GbR

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.02.2010 (Az. III ZR 7/09) in einem vorinstanzlich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen geführten Klageverfahren explizit bestätigt hat, haftet der mit der Mittelverwendungskontrolle

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BGH zur fehlerhaften Aufklärung und Beratung bei fremdfinanziertem DLF 94/17

Mit Urteil vom 12.07.2007 hat der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 83/06) in einem erst- und zweitinstanzlich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen bearbeiteten Verfahren bestätigt, dass die im Emissionsprospekt des Dreiländer-Fonds DLF 94/17 enthaltenen Hinweise auf Chancen und Risiken dieser Fondsbeteiligung “… selbstverständlich kein Freibrief für den Vermittler [sind], Risiken…

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BGH entscheidet zur Prospekthaftung bei Dreiländer-Fonds DLF 94/17

In einem erst- und zweitinstanzlich von unserer Kanzlei betreuten Verfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.07.2006 (Az. III ZR 361/04) klargestellt, daß mögliche Prospektfehler, bzw. Schadensersatzansprüche gegen den Gründungsgesellschafter des sog. Dreiländer-Fonds  DLF 94/17 Herrn Walter Fink und gegen die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft, die Fa. ATC Allgemeine Treuhand- und…

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BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2006 (Az. II ZR 326/04) in einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen in erster und zweiter Instanz bearbeiteten Fall entschieden hat, unterliegen Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen fehlerhafter Prospektangaben nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 68 StBerG a.F., sondern…

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BGH zur Waffengleichheit bei einem Vier-Augen-Gespräch

Mit Urteil vom 27.09.2005 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 216/04) in einem maßgeblich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen betreuten Verfahren klargestellt, daß nach dem Grundsatz der Waffengleichheit grundsätzlich derjenigen Partei, die für ihr Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben ist, ihre Darstellung des Gesprächs durch eine entsprechende…