Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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COSMA Gruppe: Durchsuchungen durch Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Laut einer Pressemitteilung des Finanznachrichtendienstes “GoMoPa” vom 26.10.2015 sollen Polizeibeamte auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 22.10.2015 Büroräume der Verwaltungszentrale der COSMA Gruppe (COSMA AG, COSMA Verwaltung GmbH, COSMA Service GmbH) in Stutensee in Baden-Württemberg und in der Vertriebszentrale in Bingen am Rhein durchsucht haben. Federführend in den Ermittlungen sei laut Angaben eines Insiders die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die aber keine weitergehenden Auskünfte zu der Razzia erteile, weil schutzwürdige Interessen der beteiligten Personen entgegenstünden.

 

Das Konzept der COSMA Gruppe

Die COSMA Gruppe bezeichnet sich selbst als “Konzeptdienstleister” in den Bereichen “Finanzen”, “Immobilien”, “Management” und “Marketing” und bietet interessierten Kunden u.a. die Investition in sogen. “Goldkonzepte” an. Mit diesen “Goldkonzepten” soll potentiellen Anlegern ab einer Einmalanlage von € 1.000,- der Kauf physischer Goldwerte ohne zusätzliche Kosten und Gebühren ermöglicht werden. Auch die Auslieferung des Goldes und dessen Einlagerung soll kostenfrei erfolgen. Bei Zeichnung eines solchen “Goldkonzeptes” wird den Anlegern ein Treuebonus von 4% bei Auslieferung und ein weiterer Treuebonus bei Einlagerung in Aussicht gestellt.

Beworben werden diese “Goldkonzepte” von der COSMA Gruppe u.a. damit, dass der Kauf von Gold mehrwertsteuerfrei und währungsunabhängig sei und dass Goldwerte langfristig vor Inflation und Wertverlust schützen würden. Die Leistungen der COSMA Gruppe sollen im wesentlichen darin bestehen, das Gold immer zum sogen. “London Fixing” zu kaufen, dabei immer nur LBMA-zertifiziertes 999,9 Feingold zu erwerben und dieses Gold auf Wunsch kostenlos und versichert in einem Hochsicherheitstrakt/Zollfreilager einzulagern. Dabei sollen die Goldwerte der Kunden insolvenzgesichert sein, weil es sich hierbei zu 100% um Sondervermögen handele.

 

COSMA Deutschland AG verweist Kunden an Staatsanwaltschaft Karlsruhe

In diversen Rundschreiben empfiehlt die zur COSMA Gruppe gehörende COSMA Deutschland AG denjenigen Anlegern, die auf eine Herausgabe ihrer erworbenen Goldwerte pochen, gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die das eingelagerte Gold beschlagnahmt hatte, die Rückgabe ihrer Goldbestände einzufordern, da die Staatsanwaltschaft durch diese Beschlagnahme im Rahmen ihres Ermittlungsverfahrens in die Eigentumsrechte der jeweiligen Anleger eingegriffen habe.

Um diese möglichen Herausgabeansprüche gegen die Staatsanwaltschaft durchzusetzen, sollten sich geschädigte Anleger möglichst einen Rechtsbeistand suchen, da die gewünschte Herausgabe in der Regel nur durch ein gerichtliches Verfahren erwirkt werden kann.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu der oben genannten Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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