Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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proConcept AG und gdm.world auf Warnliste

Die proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG aus dem schweizerischen Zug (Verwaltungsrat: Jens Franz Heidenreich) und die von ihr betriebene Seite „gdm.world“ wurden laut einer Meldung der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest vom 22.04.2026 in deren „Warnliste Geldanlage“ aufgenommen.

Grund hierfür sei, dass die Gesellschaft mit einem „passiven Einkommen“ und „garantierten“ Zinsen von mindestens 12% pro Jahr pro Jahr werbe, obwohl an anderer Stelle mitgeteilt werde, dass keine Garantie für die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals bestünde.

Inzwischen (Stand 02.07.2026) wirbt die Gesellschaft mit der Aussage: „Sichere Dir monatliche Auszahlungen von bis zu 13,33% p.a.“.

Zudem gebe das Unternehmen an, unter der Aufsicht der Schweizer Finanzaufsicht (Finma) zu stehen und sich mit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abzustimmen, ohne hierfür Belege oder Musterverträge vorlegen zu wollen.

Laut Stiftung Warentest würden Werbeversprechen und tatsächliche Risiken auseinander klaffen.

 

proConcept AG und gdm.world – Erfahrungen mit dem angebotenen Geschäftsmodell höchst fraglich

Die proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG wirbt auf ihrer Seite „gdm.world“ mit sicheren monatlichen Auszahlungen von bis zu 13,33% p.a. durch die Vermietung zukunftssicherer Serverkapazitäten unter Verwendung „grüner Energie“.

Mit ihrem Konzept könnten Investoren Chancen nutzen, die bisher nur Konzernen und institutionellen Investoren vorbehalten gewesen seien.

Laut eigenen Angaben sei die proConcept AG bekannt für „erfolgreiche Verbraucherschutzprojekte“ wie „LV-Doktor“ und für ihre Erfahrungen und ihr Engagement für Menschenrechte und Klimaschutz.

Den Wachstumsmarkt für Hochleistungsserver habe sie gemeinsam mit institutionellen Partnern bereits im Jahre 2018 erkannt und ausgebaut. Diesen Markt mache sie nunmehr seit 2022 auch privaten Investoren zugänglich.

Ob die proConept AG aber tatsächlich über die notwendigen Erfahrungen mit dem von ihr angebotenen Geschäftsmodell verfügt, bleibt aber letztlich im Dunkeln.

Zweifel daran ergeben sich nicht zuletzt aus dem im schweizerischen Handelsregister noch am 02.07.2026 eingetragenen Gesellschaftszweck. Danach übernimmt die proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG im Rahmen eines Prozessfinanzierungsvertrages in ihrem eigenen Interesse gegen Erfolgsbeteiligung die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten Dritter zur gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen.

 

Rechtliche Bewertung der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Laut Angaben der Stiftung Warentest bewertet die proConcept AG ihr Geschäftsmodell als „Handelsgeschäft“, weswegen nach Auffassung der Anbieterin eine Billigung durch die Finanzaufsicht nicht erforderlich sei.

Diese Auffassung ist jedoch höchst fraglich, da es sich bei diesem Angebot jedenfalls nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften durchaus um eine der Billigung der BaFin unterliegende Vermögensanlage handeln könnte, die ohne eine entsprechende Billigung der BaFin in Deutschland nicht öffentlich angeboten werden dürfte.

Ob und inwieweit sich die BaFin zum jetzigen Zeitpunkt bereits mit der Prüfung des Geschäftsmodells der proConcept AG befasst, ist derzeit allerdings nicht bekannt.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner der proConcept AG

Anleger und Zeichner von Kapitalanlagen der proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung AG in „CO2-neutrale Hochleistungsserver“ sollten vorsorglich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob das Anlageangebot seriös und nachhaltig ist oder ob und inwieweit ein erhöhtes Risiko besteht, die dort investierten Gelder in voller Höhe zu verlieren.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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