Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG: Unzureichende Transparenz?

Laut einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes “fondstelegramm” vom 24.05.2010 fehlt es den Darstellungen im Verkaufsprospekt der “Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG” (München) erheblich an Transparenz. Begründet wird dies vom “fondstelegramm” u.a. damit, dass kein Solargutachten vorläge, dass im Verkaufsprospekt keine Kalkulation auf Ebene der Betreibergesellschaften vorhanden sei und dass der Prospekt auch keine Sensitivitätsanalyse enthalte, weswegen einem Anleger jede Grundlage für eine Beurteilung der Zuverlässigkeit der im Emissionsprospekt angegebenen Zahlen fehle. Außerdem berge die niedrige Mindestbeteiligung die Gefahr, dass sich Anleger mit inadäquatem Risikoprofil für diese Anlage interessieren könnten.

 

Das Beteiligungsangebot der “Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG”

Mit ihrem Angebot einer Beteiligung an der sogen. Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG bietet die Emittentin potentiellen Anlegern die Möglichkeit für eine (mittelbare) Investition in drei sogen. Projektgesellschaften (Natur Energieanlagen Projekt GmbH & Co. Solarpark 2010 KG, Solarpark Südost KG, Solarpark Mamming KG), die an mehreren Standorten in Deutschland Solaranlagen aufbauen und betreiben sollen. Diese Anlagen werden auf privaten und gewerblichen Dachflächen installiert und sollen zum Ende der Fondslaufzeit prognostizierte Gesamtausschüttungen von bis zu 225% des Kommanditkapitals ermöglichen. Die Mindestbeteiligungssumme beläuft sich auf € 2.500,- und das geplante Gesellschaftskapital auf bis zu € 5.452.400,-.

Die Risiken einer Beteiligung an der Green City Energy Service GmbH & Co. Solarpark Deutschland 2010 KG bestehen u.a. in einer möglichen Insolvenz der Komplementärin (Green City Energy Service GmbH) oder anderer Vertragspartner, in der eingeschränkten Möglichkeit eines vorzeitigen Verkaufs der Fondsanteile (Handelbarkeit, Fungibilität) und in dem Risiko eines möglichen Totalverlusts der gezeichneten Einlage.

Darüberhinaus besteht das Risiko von Schäden an den Photovoltaikanlagen durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen, Leitungseinbußen oder Zerstörung durch Feuer oder andere Elementarereignisse und durch eine vorzeitiges Ende der jeweiligen Gestattungsverträge an den verschiedenen Standorten.

 

Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem sog. “Green City Energy Solarpark Deutschland 2010”?

Auch wenn laut Gesellschaftsvertrag die Fondslaufzeit bis zum 31.12.2030 festgelegt und bis dahin eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ausgeschlossen wurde, kann ein Anleger seine Beteiligung bei Vorliegen wichtiger Gründe dennoch vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund für eine solche vorzeitige außerordentliche Kündigung kann etwa dann vorliegen, wenn der Anleger bei Zeichnung seiner Beteiligung über deren Besonderheiten und Risiken fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde.

 

Rechtsrat für Anleger beim “Green City Energy Solarpark Deutschland 2010”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz von den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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