Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


Future Business KGaA: Vorläufiger Insolvenzverwalter informiert Anleger über wichtige Fragen

Future Business KGaA: Vorläufiger Insolvenzverwalter veröffentlicht erste Gläubigerinformation

In einer sogen. “Gläubigerinformation” vom 22.11.2013 beantwortet der vorläufige Insolvenzverwalter der Future Business KGaA Herr Dr. Bruno M. Kübler wichtige Fragen betroffener Anleger zu den Auswirkungen der Insolvenz auf Ansprüche aus den von der “FuBus” begebenen Orderschuldverschreibungen, Genussrechten und Nachrangdarlehen.

In dieser Information wird u.a. darauf hingewiesen, dass geschädigte Anleger ihre Ansprüche nach der für Februar 2014 vorgesehenen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Verwalter zur Insolvenztabelle anmelden müssen, damit von diesem geprüft werden kann, ob diese Forderungen berechtigt sind oder nicht. Wann und in welcher Höhe eine Quote an die Anleger zur Auszahlung kommt, stehe bislang noch nicht fest und könne u.U. erst in einigen Jahren angegeben werden.

Desweiteren teilt der vorläufige Insolvenzverwalter den Anlegern der Future Business KGaA mit, dass die Inhaber von Orderschuldverschreibungen und Genussrechten, bzw. Genussscheinen an der FuBus – soweit sich nicht aus den Verträgen ein Nachrang ergibt – als Insolvenzgläubiger im normalen Rang des § 38 InsO anzusehen sind und daher eine normale Quote erhalten, während die Inhaber von Ansprüchen aus sog. Nachrangdarlehen lediglich nachrangige Gläubiger im Sinne des § 39 InsO seien, deren Forderungen nur bedient werden, wenn sämtliche vorrangigen Gläubiger befriedigt werden konnten.

Die Frist und die Form der Forderungsanmeldung soll den Anlegern sowohl auf dem Postweg wie auch über die Medien rechtzeitig mitgeteilt werden. Auch wird auf die Möglichkeit einer nachträglichen (verspäteten) Forderungsanmeldung nach Ablauf der Frist hingewiesen, deren Kosten mit etwa € 15,- gering seien.

Für den Fall, dass ein Anleger der Future Business KGaA bereits vor Insolvenzantragstellung irgendwelche Originaldokumente an das Unternehmen versandt haben sollte, bittet der vorläufige Insolvenzverwalter darum, den konkreten Sachverhalt nach Verfahrenseröffnung in der jeweiligen Forderungsanmeldung zu schildern und dort wenn möglich Kopien der übersandten (Original-) Unterlagen beizufügen.

weitere Informationen zu diesem Thema… 

Ähnliche Artikel

Ich habe Ihren Beitrag "Future Business KGaA: Vorläufiger Insolvenzverwalter informiert Anleger über wichtige Fragen" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht