Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


DEF Deutsche Energie Finanz 11: Nachrangdarlehen für energetische Sanierung?

Die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG (Hamburg) bietet interessierten Kapitalanlegern an, ihr sogen. “qualifizierte Nachrangdarlehen” zu gewähren, für die sie während der Vertragslaufzeit je nach Vertragsvariante (Typ A, Typ B, Typ C) feste Zinszahlungen erhalten sollen. Bei den Nachrangdarlehen “Typ A” können die Anleger eine Mindestlaufzeit zwischen einem und zehn Jahren wählen, während sich die Mindestlaufzeit bei “Typ B” und “Typ C” auf sieben, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre beläuft. Die Mindestanlagesumme beläuft sich dabei auf  € 5.000,- (Typ A/B), bzw. € 12.000,- (Typ C).

Ein Recht der Darlehensnehmer, ihre Investition bei der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG vor Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen, ist ausgeschlossen. Danach gelten je nach Vertragsvariante unterschiedliche Fristen für eine ordentliche Kündigung.

 

Das Anlagekonzept der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG

Mit den durch die qualifizierten Nachrangdarlehen eingenommenen Geldern plant die Anbieterin Investitionen in die Finanzierung energetischer Sanierungen mit Hilfe von Energieeinspar-, bzw. Energieversorgungs-Komponenten. Diese Komponenten sollen von der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG oder einem Tochterunternehmen erworben und an bonitätsstarke Firmen oder Kommunen verkauft, bzw. im Rahmen eines Mietkaufmodells vermietet werden.

Für ihre Investition werden den Anlegern Zinsen zwischen 6,0% p.a. und 7,5% p.a. in Aussicht gestellt.

Aufgrund ihres Nachranges treten die Ansprüche der Anleger auf Zins- und Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Darlehensbetrages im Falle einer Insolvenz der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern im Rang zurück und stehen daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass bei Auszahlung kein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird. Sollte dennoch eine Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin erfolgen, werden Forderungen der Anleger auf Zinszahlung und Rückerstattung ihres investierten Kapitals erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger bedient.

Vor diesem Hintergrund besteht das maximale Risiko für Anleger, bzw. Darlehensgeber der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG in einem möglichen Totalverlust ihrer Investition, der sich insbesondere im Falle einer Insolvenz der Anbieterin realisieren kann.

 

Rechtsrat für Anleger, bzw. Darlehensgeber der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung eines Nachrangdarlehens der Beteiligungsgesellschaft der (Totalverlust-) Risiken ihrer Investition nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, das Darlehen vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber dem Berater, bzw. Vermittler oder den beteiligten Initiatoren geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von einem Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

Ähnliche Artikel

Ich habe Ihren Beitrag "DEF Deutsche Energie Finanz 11: Nachrangdarlehen für energetische Sanierung?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Nachricht