Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG in der Kritik von FINANZtest

Das Verbrauchermagazin FINANZtest (Stiftung Warentest) ist in Heft 11/2013 im Rahmen einer Untersuchung mehrerer geschlossener Ökofonds zu der Einschätzung gelangt, dass eine Beteiligung an der “INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG” der Anbieterin INKA Invest Geschäftsführungs GmbH (Wiesbaden) für Privatanleger nicht empfehlenswert sei. Begründet wurde diese Bewertung im wesentlichen damit, dass dieser Fonds ein Blindpoolrisiko und ein Ratensparrisiko aufweise.

Für einen (Privat-) Anleger sei ein solcher Blindpool riskant, weil er sich kein vollständiges Bild über mögliche Risiken seiner Investition machen könne, sondern “blind” darauf vertrauen müsse, dass der Fondsanbieter die richtige Auswahl trifft und keine eigenen Interessen verfolge. Ein Ratensparrisiko berge außerdem die Gefahr, dass im Falle einer Pleite, bzw. Insolvenz die noch nicht gezahlten Raten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme weitergezahlt werden müssten.

 

Das Beteiligungsangebot der INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG

Mit dem Beteiligungsangebot der INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG (“PRIVATE MEZZANINE INVESTMENTS”) soll interessierten Anlegern die Möglichkeit geboten werden, sich mittelbar als Treugeber oder unmittelbar am Emissionskapital der Fondsgesellschaft zu beteiligen, die mit dem zur Verfügung stehenden Gesellschaftskapital verschiedene Investitionen in Form typisch stiller Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich erneuerbarer Energien in Deutschland und im europäischen Ausland tätigen will.

Zu den Gründungsgesellschaftern des Fonds zählen die INKA INVEST Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die Fidus Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänderin und die INKA Invest Geschäftsführungs GmbH als geschäftsführende Kommanditistin.

Das einzuwerbende Zeichnungskapital beläuft sich auf insgesamt rund € 50 Mio. zzgl. Agio, wovon etwa € 45 Mio. in entsprechende Projektbeteiligungen fließen sollen. Die Mindestbeteiligungssumme für Anleger beträgt € 5.000,- zzgl. Agio und kann entweder als Einmalzahlung (Einmalanlage) oder als Ratenzahlung (Rateneinlage) erbracht werden.

Laut Gesellschaftsvertrag der INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG ist eine feste Laufzeit der Beteiligung bis zum 31.12.2032 vorgesehen, wobei den Anlegern allerdings Sonderkündigungsrechte zum 31.12.2019 und jeweils zum Jahresende ab dem Geschäftsjahr 2022 eingeräumt werden.

Eine Mittelverwendungskontrolle der von den Anlegern eingezahlten Kapitaleinlagen soll laut Verkaufsprospekt durch die EH Ehlers Rechtsanwalt GmbH erfolgen.

 

Risiken einer Beteiligung an dem sogen. “INKA Green Energy”-Fonds

Das maximale Risiko einer Beteiligung an der INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG besteht für Anleger in einem möglichen Totalverlust des eingezahlten Kapitals einschließlich Agio. Dieses Risiko kann sich u.a. im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Fondsgesellschaft, bzw. einer oder mehrerer Projektgesellschaften realisieren.

Falls Anleger ihre Einlage in die Fondsgesellschaft durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben, kann wegen der Pflicht zur Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens im Falle eines Totalverlustes der finanzierten Einlage eine zusätzliche Vermögensgefährdung bei dem betreffenden Anleger bis hin zu seiner (Privat-) Insolvenz drohen.

 

Rechtsrat für Anleger bei der INKA Green Energy GmbH & Co. Fonds KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Beteiligung an dem sogen. “INKA Green Energy”-Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und ihren Emissionshelfern geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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