Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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RWB Special Market Asia III: Private-Equity-Beteiligung mit Totalverlustrisiko

Mit ihrem Beteiligungsangebot “RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG” (sogen. RWB Special Market Asia III) will die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG (Oberhaching) interessierten Anleger die Möglichkeit bieten, mittelbar über einen Dachfonds in verschiedene Zielgesellschaften zu investieren, die wiederum nicht näher genannte Private-Equity-Beteiligungen auf dem Zielmarkt “Asien” eingehen wollen.

Die jeweiligen Zielfonds sollen mit den eingeworbenen Anlegergeldern Anteile an Zielunternehmen in China und diversen Anrainerstaaten erwerben und diese Anteile ggf. nach entsprechenden Wertsteigerungen zu einem höheren Verkaufspreis wieder veräußern. Dadurch soll sich das Fondsvermögen ebenso erhöhen wie der Wert der nach Auflösung der Fondsgesellschaft an die Anleger auszuzahlenden Anteile am Liquidationswert.

 

Beteiligungsstruktur und Risiken der RWB Special Market GmbH & Co. Asia III geschlossene Investment-KG

Die Beteiligung der Anleger an dieser Fondsgesellschaft erfolgt grundsätzlich mittelbar über eine Treuhandgesellschaft als Kommanditist mit einer Mindestanlagesumme von € 5.000,-. Dabei kann die Anlagesumme entweder durch eine Einmaleinlage oder eine Rateneinlage erfolgen, wobei die monatliche Rate bei mindestens € 100,- liegen muss.

Die Laufzeit des Fonds ist bis zum 31.12.2021 geplant. Nach Ablauf dieses Datums soll die Liquidation erfolgen.

Gründungsgesellschafter des “RWB Special Market Asia III” sind die RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG als Kommanditistin und die DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH als Treuhandkommanditistin.

Vertrieben werden die Fondsanteile von der RWB Partners GmbH.

Das maximale Risiko für Anleger des Fonds besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft, bzw. eines oder mehrerer Zielunternehmen realisieren.

Falls Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und die hierfür anfallenden Zins- und Tilgungszahlen nicht (mehr) aus eigenen Mitteln aufbringen können, droht über einen Totalverlust hinaus möglicherweise sogar eine (Privat-) Insolvenz des betreffenden Anlegers.

 

Rechtsrat für Anleger des “RWB Special Market Asia III”

Falls Anleger sich bei Zeichnung ihrer Beteiligung der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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