Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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DEGAG Insolvenz – Urteil gegen Vermittler

In einem von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen geführten Verfahren gegen den Vermittler von Genussrechten der von der DEGAG-Insolvenz betroffenen DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH wurde dieser in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main dazu verpflichtet, der von unseren Anwälten vertretenen Anlegerin sämtliche Verluste in Höhe von rund € 80.000,- im Zusammenhang mit der von ihm empfohlenen Geldanlage zu erstatten.

Begründet wurde dieses Urteil von dem Gericht im wesentlichen damit, dass der betreffende Anlagevermittler gegenüber unserer Mandantin seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt habe und ihr deswegen auf Schadensersatz hafte.

 

Das Urteil des Gerichts gegen den Vermittler von Genussrechten der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH im Einzelnen:

In dem zugrundeliegenden Verfahren hatten wir für unsere Mandantin gegen den betreffenden Anlagevermittler Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Empfehlung verschiedener Finanzprodukte geltend gemacht, da aufgrund der DEGAG Insolvenz nicht mit größeren Rückzahlungen von der Emittentin der Genussrechte zu rechnen ist.

Zu diesen Finanzprodukten zählten unter anderem Genussrechte der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH („DEGAG Bestandsportfolio Nordwest 2/15“ und „DEGAG Bestandsportfolio NRW 2024 1S33“), bei denen es einerseits um die Frage ging, ob hier eine Anlageberatung oder Anlagevermittlung vorlag und andererseits ob der betreffende Berater, bzw. Vermittler seine unserer Mandantin gegenüber bestehenden Aufklärungs- und Beratungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

Dies wurde vom Landgericht Frankfurt am Main in dem von ihm gefällten Urteil im Ergebnis richtigerweise verneint mit der Begründung, dass nach dem festgestellten Sachverhalt davon auszugehen sei, dass der betreffende Vermittler die konkreten Risiken dieser Anlagen gegenüber der Anlegerin verharmlost und heruntergespielt und damit für die Entscheidungsbildung unserer Mandantin gemindert hat.

Außerdem habe es der Vermittler pflichtwidrig unterlassen, sich vor der Abgabe seiner Empfehlung(en) über die Kenntnisse und Erfahrungen sowie über die Risikotoleranz unserer Mandantin zu erkundigen, so dass er sie auch aus diesem Grund nicht anlegergerecht beraten konnte.

 

Schadensersatz trotz DEGAG-Insolvenz

Infolge dieser und anderer Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen wurde der betreffende Anlagevermittler dann auch folgerichtig zur Zahlung von Schadensersatz, mithin also zur Erstattung sämtlicher Verluste unserer Mandantin im Zusammenhang mit diesen Genussrechten verurteilt.

Da die hier besprochene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main jedoch bislang noch nicht rechtskräftig ist, bleibt vorerst abzuwarten, ob das zuständige Berufungsgericht dieses Urteil bestätigen wird.

 

Rechtsrat für Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG-Gruppe

Falls Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH oder anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe den Eindruck haben, von ihrem Berater oder Vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken dieser Geldanlagen aufgeklärt und beraten worden zu sein, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob sie möglicherweise erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Forum des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir üben öffentlich und aktuell Kritik an Anlageangeboten, die aus Sicht unserer Anwälte ein für Anleger und Verbraucher zu hohes Risiko aufweisen oder die möglicherweise sogar als Betrug zu bewerten sind.

In regelmäßigen News veröffentlichen wir aktuelle Warnungen und Hinweise darauf, ob ein Anbieter von Kapitalanlagen mutmaßlich als seriös oder möglicherweise als unseriös erscheint.

Unsere Anwälte beraten und vertreten geschädigte Anleger auch im Rahmen einer Insolvenz oder Liquidation der jeweiligen Emittenten. Wir melden für unsere Mandanten Ansprüche auf Auszahlung beim Insolvenzverwalter an und begleiten sie im gesamten Insolvenzverfahren auch gegenüber dem zuständigen Insolvenzgericht.

Falls sich Anleger in einer sogenannten „Interessengemeinschaft“ organisiert haben, beraten und betreuen wir die einzelnen Anleger sowohl hinsichtlich ihrer Einzelinteressen wie auch hinsichtlich ihrer Stellung als Mitglied der jeweiligen Interessengemeinschaft.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles und einer eventuellen Klage.

Ich habe Ihren Beitrag "DEGAG Insolvenz – Urteil gegen Vermittler" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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