Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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EnergieKapital Beteiligungs GmbH: Nachrangdarlehen mit vielfachen Risiken

Die EnergieKapital Beteiligungs GmbH (München) will mit einem sogen. Nachrangdarlehen interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, ab einer Mindestzeichnungssumme von € 2.500,- zzgl. Agio mittelbar in Genussrechte und Namensschuldverschreibungen der Win Energie Invest AG zu investieren, die ein sogen. “Contracting” im Bereich erneuerbarer Energien anbietet.

Bei diesem “Contracting” handelt es sich nach Unternehmensangaben in Abgrenzung zum klassischen Verkauf von Energieerzeugungsanlagen oder Energieträgern um eine umfassende Energiedienstleistung, die den Nutzer, bzw. Verbraucher (Contracting-Nehmer) von allen Aufgaben entlasten soll, die mit der Bereitstellung der von ihm benötigten Nutzenergie zusammenhängen.

Dabei sollen die Anlageobjekte einerseits aus den von der Win Energie Invest AG zu schließenden “Contracting-Verträgen” und andererseits aus den Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien bestehen. Allerdings standen diese Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest.

 

Das Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH im Überblick

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beläuft sich auf € 3 Mio. ohne Agio und kann durch Beschluss der Geschäftsführung der Emittentin auf bis zu € 5 Mio. erhöht werden. Die Zahlung des Darlehensbetrages ist wahlweise als Einmalzahlung oder als Ratenzahlung möglich.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehensverträge ist bis zum 31.12.2028 befristet. Die Mindestlaufzeit für einzelne Anleger beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Zeichnung. Eine (ordentliche) Kündigung der Nachrangdarlehensverträge kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2024 erfolgen.

Die Anleger der Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH können zwischen einer jährlichen und einer endfälligen Zinszahlung wählen. Bei jährlicher Zinszahlung soll sich der Zins auf 4,95% p.a. und bei endfälliger Zinszahlung auf 5,75% p.a. belaufen. Die Anspruch auf Verzinsung unterliegt allerdings einem qualifizierten Rangrücktritt.

Das maximale Risiko für Anleger dieses Angebotes besteht grundsätzlich in einem möglichen Totalverlust des Darlehenskapitals nebst Zinsen. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Emittentin oder der Objektgesellschaft, also der Win Energie Invest AG realisieren. Sofern Anleger ihre Vermögensanlage ihrerseits durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über einen möglichen Totalverlust hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Zeichner des Nachrangdarlehens der EnergieKapital Beteiligungs GmbH

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Vermögensanlage der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, das Nachrangdarlehen der EnergieKapital Beteiligungs GmbH vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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