Nach Auffassung des Verbrauchermagazins “FINANZtest” (Ausgabe 6/2014) ist das Beteiligungsangebot der Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. KG des Emissionshauses Habona Invest GmbH (Frankfurt am Main) für Anleger zu riskant.
Begründet wird diese Einschätzung von “FINANZtest” (Stiftung Warentest) im wesentlichen damit, dass es sich bei diesem Fonds um einen sogen. Blindpool handelt, bei dem mehr als 10 Prozent der Immobilieninvestitionen bei Zeichnung durch den Anleger noch nicht feststünden. Daher müssten Anleger blind darauf vertrauen, dass der Fonds die richtigen Immobilien kaufe, weswegen das Anlageangebot für sie nicht kalkulierbar und daher zu riskant sei.
Das Beteiligungsangebot des “Habona Kita Fonds 01”
Mit ihrem Anlageangebot will der “Habona Kita Fonds 01” interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, sich ab einer Mindestzeichnungssumme von € 10.000,- zzgl. Agio direkt als Kommanditist oder indirekt über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, die die eingeworbenen Anlegergelder mittelbar über eine Objektgesellschaft in Immobilien im Bereich Kindertagesstätten investiert.
Das geplante Fondsvolumen liegt bei € 30 Mio., wovon ca. € 15,7 Mio. inklusive Agio auf das Eigenkapital und rund € 14,3 Mio. auf Fremdkapital entfallen.
Die Laufzeit des Fonds wird mit ca. 11 Jahren ab Fondsschließung prognostiziert. Während dieser Laufzeit werden den Anlegern Ausschüttungen, bzw. Auszahlungen von 5% p.a. in Aussicht gestellt. Der Gesamtmittelrückfluss am Ende der Fondslaufzeit soll sich auf ca. 163,2% vor Steuern belaufen.
Gründungsgesellschafter des Fonds sind die Habona Kita Management 01 GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die ProRatio Treuhand- und Wirtschafts Consult Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin. Objektgesellschaft ist die Habona Objekt Kita 01 GmbH & Co. KG. Die Eigenkapitalvermittlung erfolgt durch die Habona Invest Service GmbH. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die REVISO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden.
Das maximale Risiko für Anleger des “Habona Kita Fonds 01” besteht in einem möglichen Totalverlust der gezeichneten Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaft realisieren. Sollten Anleger ihre Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Risiko eines Totalverlustes hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.
Rechtsrat für Anleger des “Habona Kita Fonds 01”
Falls sich Anleger bei Zeichnung dieses Fonds der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am “Habona Kita Fonds 01” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.