Die Initiatoren des Wasserfonds “Leonidas VII H2O” haben laut einer Meldung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes “kapital-markt intern” vom 28.04.2017 das Geld ihrer Anleger aufs Spiel gesetzt, weil der Fonds seine Vermögenswerte offenbar prospektwidrig investiert hat.
Nach Angaben von “kapital-markt intern” wurden diese Vermögenswerte der Zielinvestments des Fonds bei einer Neubewertung im Rahmen der Liquidation durch eine WP-Gesellschaft auf jeweils einen US-Dollar abgeschrieben. Hintergrund sei, dass die Fondsgesellschaft die bei den Anlegern eingesammelten Gelder entgegen den Prospektangaben statt in Anlagen der Wasserwirtschaft bei einer in Liechtenstein ansässigen Gesellschaft investiert hat, die sich jedoch bereits seit Mitte 2015 in Liquidation befindet.
Das dabei entstandene Klumpenrisiko habe sich nunmehr realisiert. Durch die komplizierten rechtlichen Fragen im Zuge der Abwicklung dieser Gesellschaft, bei der das Geld der Anleger des “Leonidas VII H2O” feststecke, hätten diese bislang vergeblich auf ihre Ausschüttungen gewartet. Ob und wann sie ihr Geld wiedersehen würden, stünde derzeit in den Sternen.
Das ursprüngliche Anlageangebot des “Leonidas VII H2O”
Zum Zeitpunkt der Emission des “Leonidas Associates VII H2O” wurde interessierten Anlegern in Aussicht gestellt, dass sich der Fonds an einem exklusiven Portfolio von Anlagen der Wasserwirtschaft beteiligen würde.
Konkret wurde dabei eine Anlage zur Wasseraufbereitung in Burlington/USA, eine Anlage zur Abwasserreinigung in Ontario/Kanada und eine Anlage zur Wasserversorgung in Gibraltar benannt, in die investiert werden sollte.
Für diese Investition wurden den Anlegern Ausschüttungen von insgesamt 403% vor und über 350% nach Steuern in Aussicht gestellt. Die jährliche Ausschüttung sollte sich auf anfänglich 7% p.a. belaufen.
Bei einer Mindestbeteiligung von € 10.000,- zzgl. Agio war eine Laufzeit des Fonds bis zum 31.12.2032 vorgesehen, wobei aber bereits zum 31.12.2022 eine vorzeitige Rückgabe der Anteile möglich sein sollte.
Rechtsrat für Anleger des “Leonidas VII H2O”
Falls sich Anleger gegen die laut “kapital-markt intern” prospektwidrige Verwendung ihrer Investitionen zur Wehr setzen und ihre Einlage in voller Höhe zurückhaben wollen, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung an dem “Leonidas VII H2O” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Prospekthaftungs-, bzw. Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
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