Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Leonidas Associates XVII: Ratingagentur Scope stuft Beteiligung herab

Laut einer Meldung der Ratingagentur Scope vom 16.02.2016 hat diese das Beteiligungsangebot “Leonidas Associates XVII” der Leonidas Associates GmbH von “bb AIF” auf “bbb AIF” herabgestuft und ihr früheres Rating zurückgezogen.

Begründet wurde diese Maßnahme von der Scope Ratings AG u.a. damit, dass die Herabstufung ihre Erwartung einer deutlich höheren Steuerbelastung als ursprünglich prospektiert reflektiere. Die im Prospekt wiedergegebene Ertragsprognose auf Ebene der französischen Tochtergesellschaft unterstelle eine Investition in einen Windpark mit 20 MW und eine prognostizierte Ausschüttung von anfänglich 4% im Jahre 2016 ansteigend auf 10% nach zehn Jahren. Diese Ertragsprognose sei beeinflusst von der steuerlichen Behandlung der Investitionen.

Allerdings ergäbe sich aus dem Prospekt des hinsichtlich der Investitionskriterien nahzu identischen Folgefonds “Leonidas Associates XVIII”, dass dort eine um 43% höhere Steuerbelastung wiedergegeben werde, so dass die Erwartungen und Annahmen hinsichtlich der Steuerbelastung bei dem “Leonidas Associates XVII” entsprechend angepasst werden müssten, woraus nunmehr ein verschlechtertes Rendite-Risiko-Profils dieses Fonds resultiere.

Das Zurückziehen des (früheren) Ratings sei im übrigen darauf zurückzuführen, dass der Initiator mitgeteilt habe, dass keine weiteren Informationen zu dem angebundenen Projekt zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Das Beteiligungsangebot der Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG

Mit dem sogen. “Leonidas Associates XVII” will die Leonidas Associates GmbH (Kalchreuth)  interessierten Anlegern die Möglichkeit bieten, mittelbar von der Stromerzeugung in Frankreich zu profitieren. Hierzu will die Fondsgesellschaft ein Tochterunternehmen (SNC) erwerben, welches in Frankreich direkt Eigentümerin von Windkraftanlagen ist und dort langfristig Strom produziert.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds wird mit ca. € 10 Mio. prognostiziert und das zusammengefasste Gesamtinvestitionsvolumen inklusive der Tochtergesellschaft mit ca. € 37,5 Mio., wobei hierin ein Bankdarlehen der Tochtergesellschaft von € 26,6 Mio. enthalten ist.

Die Mindestanlagesumme für Anleger beläuft sich auf € 10.000,- bei einer (Mindest-) Laufzeit bis zum 31.12.2031/31.12.2032, die von den Gesellschaftern um ein Jahr verlängert werden kann.

Anbieterin und Prospektverantwortliche dieser Vermögensanlage ist die Leonidas Associates GmbH mit einem Stammkapital von € 100.000,-. Gründungsgesellschafter des Fonds sind die Leonidas XVII Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und die Leonidas Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin. Eine Mittelverwendungskontrolle soll durch die Langheinrich Treuhand GmbH (Lauf) erfolgen.

Das maximale Risiko für Anleger des “Leonidas Associates XVII” besteht in einem möglichen Totalverlust ihrer Einlage nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer vorzeitigen Liquidation oder Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der Tochter-, bzw. Objektgesellschaft realisieren. Sollte ein Anleger seine Einlage durch ein privates Darlehen fremdfinanziert haben und nicht mehr in der Lage sein, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht über das Totalverlustrisiko hinaus die Gefahr einer persönlichen Verschuldung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des “Leonidas Associates XVII”

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligung der damit einhergehenden Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken auch und gerade hinsichtlich der zu erwartenden Steuerbelastung nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig und fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung am “Leonidas Associates XVII” vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

 

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