In einem Beitrag vom 07.07.2016 stellt das Nachrichtenmagazin “WELT.de” die Seriosität der Renditeversprechen der PICAM-Gruppe (PICAM GmbH, PICCOR AG, VARIAN AG u.a.) in Frage.
Laut “WELT.de” werben die Vermögensverwalter der PICAM-Gruppe (Berlin) für ihre Geldanlagen mit astronomischen Renditeversprechen von bis zu 20 Prozent im Jahr um Anleger. Deutsche Finanzmakler vermittelten die Adressen interessierter Anleger laut dem Vermögensverwalter Thomas Enzeroth an die in der Schweiz (Baar) ansässige PICCOR AG, die als “Administrator” auftrete und mit der die Kunden ihren Vertrag schließen würden.
Die eigentliche Vermögensverwaltung werde sodann von der Varian AG in Liechtenstein durchgeführt, die entsprechende Broker beschäftige, um die gewünschte Performance der Geldanlagen zu erreichen.
Abschließend verweist “Welt.de” auf warnende Stimmen aus dem Bereich des Verbraucherschutzes, die bei wenig seriösen Renditeversprechen, die deutlich über dem Markt liegen, zur Vorsicht raten.
PICAM GmbH und PICCOR AG als Teil des PICAM Unternehmensverbundes
Nach eigener Darstellung handelt es sich bei dem PICAM Unternehmensverbund um einen losen Zusammenschluss hochspezialisierter Berater aus den Bereichen der Rechts- und Steuerberatung sowie des Financial Consulting and Planning.
Dabei fokussiere der Unternehmensverbund mit seiner Interessengemeinschaft aus Vertretern des Private-Banking-Bereiches den synergetischen Zusammenschluss des Kundeninteresses mit eigenen wirtschaftlichen Zielsetzungen. Gemeinschaftliches Ziel sei dabei ein “high level financial planning” vermögender Individualkunden sowie die konzeptionelle Ausarbeitung börsengestützter Analysesysteme.
Hinsichtlich ihrer Vergütung verweist die PICAM GmbH darauf, dass sie überwiegend auf Erfolgsbasis honoriert werde und dadurch zwangsläufig das mit dem Anleger gemeinsame Interesse daran habe, auch in den Jahren 2016, 2017 und darüber hinaus Gewinne zu erwirtschaften und klar definierte Ziele zu erreichen.
Rechtsrat für Anleger der PICAM GmbH, der PICCOR AG oder der VARIAN AG
Falls sich Anleger bei Angeboten der PICAM Unternehmensgruppe der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihr Investment vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.