ThomasLloyd Genussrechte, ThomasLloyd Cleantech-Fonds, DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH
Überblick
Gründung der ThomasLloyd Group
Nach eigenen Angaben wurde ThomasLloyd (im folgenden auch: TL) im Jahre 2003 von Herrn T.U. Michael Sieg als ein auf alternative Investments spezialisierter Vermögensverwalter in Deutschland gegründet und ist als globaler Finanzdienstleister in den Bereichen Investment Banking, Securities und Investment Management tätig. Zu seinen Kunden zählt die Gruppe u.a. Unternehmen, Finanzintermediäre, institutionelle Investoren und vermögende Privatkunden, denen einen Vielzahl von Finanzprodukten und Dienstleistungen angeboten werden.
Angefangen hat ThomasLloyd nach Unternehmensangaben mit einem Dachfonds für Hedgefonds, der als Beteiligungsgesellschaft für den deutschen Privatinvestorenmarkt ausgestaltet war. Seitdem hat die Gruppe nach eigenen Angaben erfolgreich maßgeschneiderte Investmentprodukte und offene Wertpapierfonds (mutual funds) für unabhängige Finanzintermediäre, Vermögensverwalter und Privatbanken in den Bereichen Private Equity, Private Dept und Hegdefonds lanciert (Stand Juni 2010).
Im Jahre 2004 wurde von ThomasLloyd eine Zweigstelle in Wien (Österreich) eröffnet und im Jahre 2006 eine in Zürich (Schweiz). Das von der Unternehmensgruppe betreute Vermögen wird zum 31.12.2009 auf 2,2 Milliarden US$ beziffert.
Zur ThomasLloyd Group gehören, bzw. gehörten nach Unternehmensangaben u.a. die TL Group plc., die TL Capital LLC, die TL Global Asset Management (Schweiz) AG, die TL Investments AG und die TL Vertriebsservicegesellschaft mbH.
ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020
Die von Thomas Lloyd angebotenen Kapitalanlagen umfassen u.a. einen von der ThomasLloyd Private Wealth AG emittierten Genussschein namens ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020, der im Jahre 2008 vom TÜV Nord zertifiziert worden ist.
ThomasLloyd Global Hedge Fund
Im Jahre 2006 wurde außerdem der sog. ThomasLloyd Global Hedge Fund aufgelegt, der u.a. in Managed Futures investieren sollte. Fondsmanager dieses ThomasLloyd Global Hegde Fund ist, bzw. war die TL Global Asset Management (America) LLC, eine Tochtergesellschaft der TL Group plc..
ThomasLloyd Global Opportunities Fund
Bereits im Jahre 2005 erfolgte die Auflage des ThomasLloyd Global Opportunities Fund, der nach Unternehmensangaben vor allem in Rohstoff- und Devisenmärkte, Schwellenländer und weitere Hedgefonds-Strategien investiert hat. Zusätzlich hat TL ein Indexzertifikat angeboten, mit dem Anleger an der Entwicklung des ThomasLloyd Global Opportunities Fund partizipieren sollten.
ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Wachstum Index Zertifikat
Nach Unternehmensangaben bildet das ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Wachstum Index Zertifikat eins zu eins die Multi-Assets Dachfondsstrategie des ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Growth Fund, bzw. den ThomasLloyd Absolute Return Fund nach.
ThomasLloyd DuoZins Anleihe 2007, ThomasLloyd Global High Yield Fund 225, 425, 450
Außerdem wurde eine sog. Realzinsanleihe mit dem Namen ThomasLloyd DuoZins Anleihe 2007 begeben, eine 10-jährige inflationsindexierte Inhaber-Teilschuldverschreibung mit variablem Zins in Euro sowie eine Anlage namens ThomasLloyd Global High Yield Fund 225, 425, 450. In einer Pressemitteilung vom 05.01.2010 wird darauf hingewiesen, dass sich mit der ThomasLloyd DuoZins-Anleihe für Anleger die Chance biete, die Sicherheit und Planbarkeit einer festverzinslichen mit den Renditechancen einer variabel verzinsten Geldanlage zu kombinieren, die zudem inflationsgeschützt sei. Als Mindestverzinsung bei der ThomasLloyd DuoZins-Anleihe werde ein um 1,5 Prozent (bei zehnjähriger Laufzeit) oder um ein Prozent (bei fünfjähriger Laufzeit) höherer Zinssatz gewährt, als der, zu dem sich die Banken bei der EZB selbst refinanzieren könnten. Die TL DuoZins-Anleihe sei an die allgemeine Zinsentwicklung gekoppelt.
DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH
Zu der im Jahre 2001 gegründeten DKM Unternehmensgruppe gehören, bzw. gehörten u.a. die DKM Vermögensverwaltung AG, die DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH, die DKM Vermögensanlagen AG, die DKM Holdings plc., die DKM Verwaltung AG, die DKM Asset Management AG und die DKM Global Advisors AG.
An der DKM Asset Management AG konnten sich Anleger mittels vinkulierten Genussrechten des Typs Global Opportunities Fund A, B, C und D (Germany/Austria) beteiligen. Beworben wurden diese Beteiligungen u.a. damit, dass ein Multi-Strategie-System DKM Global Opportunities den direkten Vermögensaufbau ohne Umwege ermögliche. Im Zuge einer Umstrukturierung der DKM-Gruppe wurde im Jahre 2004 beschlossen, sämtliche Emissionsaktivitäten in Europa innerhalb einer Emissionsgesellschaft, der DKM Vermögensanlagen AG in Wien zu bündeln. In diesem Zusammenhang hatte sich die DKM Vermögensanlagen AG gegenüber der DKM Asset Management AG (Stuttgart) u.a. dazu verpflichtet, mit Wirkung zum 01.05.2005 sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Genussrechts-Verhältnisse unter Befreiung der DKM Asset Management AG (Stuttgart) von jeglicher Mithaftung gegen die Gewährung einer stillen Einlage zu übernehmen. Die DKM Vermögensanlagen AG (Wien) sollte dabei künftig als zentrale Emissionsgesellschaft der DKM-Gruppe im Bereich der Produktgruppen Genussrechte, bzw. Genussscheine innerhalb Europas fungieren.
Im Jahre 2006 übernahm die in Stuttgart ansässige DKM Asset Management AG den US-amerikanischen Finanzdienstleister Illington Fund Management LLC. Desweiteren wurde von der DKM Anlegerverwaltung Deutschland mitgeteilt, dass die Einzelmarken DKM (Deutsche Kapital Management) und Illington sukzessive der neuen Marke ThomasLloyd weichen würden. Durch den Zusammenschluß der DKM Asset Management AG und der Illington Fund Management LLC entstünde ein neuer globaler Finanzdienstleister und die neue Gesellschaft, die ThomasLloyd AG, bündele die Kräfte von DKM und Illington zu einem neuen und weltweit agierenden Finanzdienstleistungskonzern. Als Konzernmuttergesellschaft fungiere die ThomasLloyd Holdings plc. mit Sitz in London.
Als Kapitalanlage wurde von der DKM-Gruppe, bzw. Thomas Lloyd neben den o.g. Genussscheinen u.a. ein DKM Global Select Multi-Strategy Index Zertifikat 2006 angeboten und als Emittentin dieses Zertifikats die Merrill Lynch S.A. (Luxemburg), bzw. als Garantin die Merrill Lynch & Co. Inc. (New York, USA) angegeben.
ThomasLloyd in der Bewertung
Bereits im Jahre 2004 hat das Anlegermagazin “BÖRSE ONLINE” zur DKM Vermögensverwaltung AG, bzw. den vinkulierten Namens-Genussrechten am DKM Global Opportunities Fund bemängelt, dass die anfallenden Gebühren im negativen Sinne rekordverdächtig seien. Außerdem hätten die DKM-Genussscheine laut Bilanz des Jahres 2003 einen Verlust von 16 Prozent verbucht. Daher werde auch bei neuen Genussscheinen von einem Investment abgeraten.
Aktuelles
19.03.2010: ThomasLloyd meldet für 2008 Gewinn für DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH
In einer auf den 19. März 2010 datierten Pressemitteilung meldet ThomasLloyd, dass die DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH das Geschäftsjahr 2008 trotz schwierigem Marktumfeld mit Gewinn abgeschlossen habe. Für die Investoren der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH wurde außerdem eine Gewinnzuweisung in Höhe von TEUR 278 angekündigt.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2008 belaufe sich auf TEUR 278.
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30.01.2009: ThomasLloyd vermeldet “bemerkenswerten Gewinn” für Geschäftsjahr 2007
Laut Pressemitteilung vom 30. Januar 2009 konnte die ThomasLloyd AG durch den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG das Geschäftsjahr 2007 mit einem Rekordergebnis abschließen.
Gleichzeitig wurde den Investoren der TL Investments AG und der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH, die an der ThomasLloyd AG beteiligt sind, eine Gewinnzuweisung von 11,3 Mio. Euro angekündigt.
Rechtslage
… gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler:
Wurde ein Anleger im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Kapitalanlage von seinem Berater oder Vermittler, dessen besondere Erfahrung er in Anspruch nehmen will, unvollständig oder fehlerhaft über deren Besonderheiten und Risiken aufgeklärt und beraten oder sogar arglistig getäuscht, kann er von dem Anlageberater oder Anlagevermittler, bzw. dem dahinter stehenden Beratungsunternehmen grundsätzlich Schadensersatz in Höhe der ihm entstandenen Verluste verlangen und darüber hinaus auch seine Beteiligung ggf. außerordentlich und aus wichtigem Grunde kündigen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) kommt ein solch schadensersatzbegründender Aufklärungs- und Beratungsfehler etwa dann in Betracht, wenn der Anlageberater oder -vermittler dem Anleger gegenüber eine solche unternehmerische Beteiligung als “sicher” bezeichnet hat, obwohl diese tatsächlich mehr oder weniger spekulativ ist.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 19.06.2008, Az. III ZR 159/07) ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einem Emissionsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Risiken einer solchen Kapitalanlage kein Freibrief für den Berater oder Vermittler sind, Probleme oder Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
Ein Aufklärungs- und Beratungsfehler kommt auch dann in Frage, wenn der Berater oder Vermittler den Anleger nicht oder unzutreffend über die wirtschaftliche Plausibilität der von ihm angebotenen Anlage oder über die Bonität und Seriösität der Initiatoren und Kapitalsuchenden (z.B. etwaige Vorstrafen wegen Betruges, bzw. Betrug im Zusammenhang mit anderen Kapitalanlagemodellen) aufgeklärt hat (so u.a. BGH, Urt. v. 11.09.2003, Az. III ZR 318/02; OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.03.2006, Az. 5 U 257/05).
Eine unvollständige und damit fehlerhafte Aufklärung und Beratung liegt regelmäßig auch dann vor, wenn der Anleger von seinem Anlageberater oder Anlagevermittler nicht darauf hingewiesen oder darüber im Unklaren gelassen wurde, dass nur ein vergleichsweise geringer Teil der Anlegergelder überhaupt zu Investitionszwecken verwendet wird, während mit einem Großteil des Geldes sog. Weichkosten bezahlt werden (BGH, Urt. v. 21.03.2005, Az. II ZR 310/03).
Zu solchen und ähnlichen Aufklärungs- und Beratungsfehlern, zu Art und Umfang sich daraus ergebender Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger und zu deren Ansprüchen auf außerordentliche Kündigung der Beteiligung existiert inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und diverser Instanzgerichte.
Urteile
In Bearbeitung…