Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Erneute Warnung vor ThomasLloyd von Stiftung Warentest

Nachdem die  unabhängige Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” (test.de) die ThomasLloyd-Gruppe bereits im Jahre 2019 wegen hoher Risiken diverser Fondsbeteiligungen und Anleihen in ihre “Warnliste Geldanlage” aufgenommen hatte, berichtet “test.de” in einer aktuellen Bewertung vom 23.09.2022 weitere Neuigkeiten über hohe Verluste nahezu sämtlicher geschlossener Fonds der Unternehmensgruppe, die im Jahre 2020 deutlich an Wert verloren hätten, weswegen eine künftige Auszahlung der investierten Gelder höchst fragwürdig sei.

Laut “test.de” werfen diese Verluste Fragen auf, wie beispielsweise danach, was die Fondsanleger davon haben sollen, dass die britische ThomasLloyd Energy Impact Trust Plc. 4o Prozent der Anteile an derjenigen Gesellschaft übernommen hat, die die philippinischen Solarkraftwerke hält und 100% an der indischen SolarArise. Mindestens 70 Prozent der Aktien der ThomasLloyd Energy Impact Trust Plc. würden laut Stimmrechtsmelden Investoren halten, die nicht zur ThomasLloyd-Gruppe gehören.

Vor diesem Hintergrund rät die Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” vor allem Ratenzahlern des Fonds “CTI Vario D” dazu, sich rechtlichen Rat darüber einzuholen, ob sie ihre Beteiligung vorzeitig kündigen und aufgrund einer solchen Kündigung ihre Ratenzahlungen einstellen und die Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthabens geltend machen können.

 

“Stiftung Warentest” enthüllt Neuigkeiten über desaströse Zahlen bei der Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & C. KG (CTI 9 D) und der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D) von ThomasLloyd

Beispielhaft verweist die Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” auf die sogenannte Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D), die zum Jahresende 2020 ein Minus von 80,5 Millionen Euro ausweisen würde. Auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung käme ThomasLloyd in einem Schreiben an die Anleger auf minus 35 Prozent Netto-Rendite auf das durchschnittlich eingezahlte Kapital.

Bei der Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Ko. KG (CTI Vario D) habe die entsprechende Netto-Rendite minus 27 Prozent betragen und der Verlust bei 12,4 Millionen Euro gelegen. Damit habe der Verlust rechnerisch die Ratenzahlungen der Anleger von 14,3 Millionen Euro für das Jahr 2020 zum Großteil aufgefressen, was eine künftige Auszahlung, bzw. Rückzahlung der investierten Gelder an die Anleger in Frage stelle.

Hauptgrund für die desaströsen Zahlen bei den meisten Fondsgesellschaften sei, dass sich diese still an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TLCIH) beteiligt hätten, die aber laut Jahresabschluss 2020 bei einem Jahresfehlbetrag von enormen 132,1 Millionen Euro gelandet sei.

Auf Anfrage von “test.de” habe die ThomasLloyd Global Asset Management (Schweiz) AG mit Sitz in Zürich mitgeteilt, dass es sich bei den ausgewiesenen Verlusten größtenteils um nicht zahlungswirksame Wertminderungen der Beteiligungen handele, die insbesondere der Covid-19-Pandemie geschuldet seien. Außerdem bestünde bei den einzelnen Gesellschaften noch ein “Aufwertungspotenzial”, da der Wert der Assets in Wirklichkeit höher sei, als er bilanziell ausgewiesen werden müsse.

 

Kritik von Verbraucherschutz-Organisation “Stiftung Warentest” an Rendite-Prognosen der ThomasLloyd-Gruppe

Laut “Stiftung Warentest” ist zweifelhaft, ob die ThomasLloyd-Gruppe mit ihren Infrastrukturprojekten in Asien attraktive Ergebnisse erzielen und die den Anlegern in Aussicht gestellte Auszahlung realisieren wird. Bei der Recherche hätten sich aus Veröffentlichungen der Gruppe irritierend wenige aktuelle Vermögenswerte aus dem Bereich Infrastruktur in Asien entnehmen lassen. Nach dem Verkauf der philippinischen Solaranlagen existierten nur noch sieben Solarkraftwerke in Indien und einige Biomassekraftwerke in Südostasien.

Beunruhigend sei außerdem, dass Anleger nach einer Kündigung ihrer Verträge keinerlei Rückzahlung erhalten sollen. Als Anleger Genussrechte, Genussscheine oder stille Beteiligungen von zwei ThomasLloyd-Firmen gekündigt hätten, sollten ihnen im Februar 2019 nur “0,00” Euro zustehen. Dazu habe ThomasLloyd erklärt, die von Anlegern eingezahlten 243 Millionen Euro seien durch Rückzahlungen, Ausschüttungen und Entnahmen durch Gesellschafter und Verluste entsprechend geschrumpft.

Zudem würden Renditen auf unübliche Art berechnet und schwer verständliche Kennzahlen verwendet. So nenne eine Werbeinformation für die geschlossenen Fonds CTI 5 D, CTI 9 D und CTI Vario D eine “(Netto-) Rendite” von 10,80 Prozent bis 11,40 Prozent seit Auflage 2012 und 2013. Diese Renditen sollten weiteres “Aufwertungspotenzial”, bzw. stille Reserven enthalten. Ob sich diese realisieren lassen würden, sei aber unsicher.

 

Mehrere Gerichtsurteile gegen Unternehmen und Vermittler der ThomasLloyd-Gruppe

In den letzten Jahren haben mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte eine Haftung diverser Gesellschaften aus dem Umfeld der ThomasLloyd Gruppe und mit dem Vertrieb ihrer Vermögensanlagen beauftragter Berater und Vermittler bestätigt, soweit diese die betreffenden Anleger unvollständig oder fehlerhaft über die jeweiligen Besonderheiten und Risiken dieser Anlageprodukte aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht hatten.

In weiteren Gerichtsurteilen wurde auch bestätigt, dass die Anleger ihre jeweiligen Beteiligungen im Falle einer fehlerhaften Aufklärung und Beratung vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen durften und dass Ihnen aufgrund dieser Kündigung grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch gegen die Emittenten der betreffenden Kapitalanlagen zusteht.

Zum Teil sind diese Gerichtsurteile inzwischen auch rechtskräftig geworden.

 

Rechtsrat für Anleger der ThomasLloyd-Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D) und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbh & Co. KG (CTI 9 D)

Falls sich Anleger der ThomasLloyd-Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI Vario D) und Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 9 D) bei Zeichnung ihrer Fondsbeteiligungen der damit einhergehenden (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihr Investment vorzeitig zu kündigen und die bereits eingezahlten Beträge im Wege eines Schadensersatzanspruchs zurückzufordern.

Inzwischen existieren bereits mehrere Gerichtsurteile, die eine entsprechende Schadensersatzhaftung der betreffenden Unternehmen der ThomasLoyd-Gruppe und ihrer jeweiligen Erfüllungsgehilfen bestätigt haben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

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