Die Deutsche Lichtmiete AG bietet aktuell unter der Bezeichnung “Deutsche Lichtmiete Invest” insgesamt 50.000 Inhaberschuldverschreibungen “EnergieEffizienzAnleihe 2015” (ISIN DE000A2TSCP0; WKN A2TSCP) mit einem Gesamtnennbetrag von € 50 Mio. an, deren Emissionserlös über ein Darlehen in die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH investiert werden soll. Die Anleihe mit einem Zinssatz von 5,25% p.a. hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2025 und soll am 01.09.2025 an die investierenden Anleger zurückgezahlt werden.
Nach Angaben der Emittentin in ihrem Verkaufsprospekt vom 27.06.2019 werden die Mittel aus diesem Darlehen von der Investitionsgesellschaft zur Finanzierung des Erwerbs von neuen und gebrauchten LED-Industrieprodukten verwendet. Die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH betreibt einen (Zwischen-) Handel und die (Zwischen-) Vermietung dieser LED-Industrieprodukte innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe und hat entsprechende Kauf- und Mietverträge mit den jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaften abgeschlossen.
Die Investitionen aus der Anleihe sollen nach Angaben der Emittentin dem Ausbau der Geschäftstätigkeit der Gruppe dienen und durch ihre Erträge die vereinbarten Zinszahlungen und die Rückzahlung des Darlehens an die Deutsche Lichtmiete AG erwirtschaften.
Werthaltige Sicherungsabrede bei “EnergieEffizienzAnleihe 2025”?
In ihrem Wertpapierprospekt vom 27.06.2019 wirbt die Deutsche Lichtmiete AG für ihre “EnergieEffizienzAnleihe 2025” unter anderem damit, dass sie zugunsten aller Anleger der Schuldverschreibung eine Sicherungsabrede abgeschlossen habe.
Diese Sicherungsabrede solle bei wirtschaftlichen Problemen der Emittentin der Sicherung aller Ansprüche ihrer Anleger aus der von ihr begebenen Anleihe dienen.
Die betreffenden Sicherungsrechte könnten beispielsweise verwendet werden, wenn die gesicherte Forderung der Anleger zur Rückzahlung fällig ist und sich die Emittentin mit dieser Zahlung in Verzug befände. Außerdem sei eine Verwertung ohne Probleme möglich, wenn über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung einer Insolvenz durch die Emittentin beantragt wurde.
Nach Angaben der Deutsche Lichtmiete AG im Verkaufsprospekt zu ihrem “Deutsche Lichtmiete Invest” soll zwischen ihr und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH zur Sicherung des Anspruchs aus dem Darlehensvertrag ebenfalls eine Sicherungsabrede bestehen. Danach habe die Investitionsgesellschaft sicher zu stellen, dass der Emittentin zu jeder Zeit dasjenige Sicherungsgut zu übereignen ist, das einem “Verkehrswert” von 100% des Darlehens entspreche. Als Grundlage für diese Bewertung gelte der Kaufpreis (ohne Umsatzsteuer) für die neuen und gebrauchten Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukte.
Ob diese Vereinbarungen als werthaltige Sicherung der Anleger und Zeichner der “EnergieEffizienzAnleihe 2025” angesehen werden können, dürfte fraglich sein, da offen bleibt, ob und inwieweit der letztlich zwischen den Vertragsparteien vereinbarte “Kaufpreis” den tatsächlichen (Verkehrs-) Wert dieser Produkte wiederspiegelt. Sollte dieser “Kaufpreis” deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert des jeweiligen Sicherungsgutes liegen, wäre keine adäquate Absicherung der in die Anleihe investierenden Mitglieder gewährleistet.
Weitere Risiken der “EnergieEffizienAnleihe 2025” der Deutsche Lichtmiete AG
In ihrem Verkaufsprospekt vom 27.06.2019 weist die Emittentin selbst darauf hin, dass den Anlegern ihrer “EnergieEffizienzAnleihe 2025” im Falle einer Insolvenz der Deutsche Lichtmiete AG ein Totalverlust der von ihnen investierten Mittel droht.
Ein solcher Totalverlust kann beispielsweise dann eintreten, wenn auf Seiten der Unternehmensgruppe die erwarteten Erträge aus der Vermietung der LED-Industrieprodukte nicht, nicht dauerhaft oder nicht in der erwarteten Höhe erwirtschaftet werden können.
Auch im Falle einer Insolvenz eines oder mehrerer wesentlicher Vertragspartner der Gruppe besteht das Problem, dass geplante Einnahmen möglicherweise nicht zu erzielen sind und die Anleihe nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden kann.
Zudem bestehen wegen der teilweise bestehenden Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger innerhalb der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe potenzielle Interessenkonflikte, was zu nachteiligen Entscheidungen zu Lasten der Anleger führen kann.
Angesichts solcher und ähnlicher Risiken hat auch das Verbraucher-Magazin “Stiftung Warentest” (www.test.de) bereits vor einiger Zeit in einem Artikel vom 16.01.2018 potenzielle Anleger vor der Investition in ein Angebot der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH gewarnt. Die Kritik von “Stiftung Warentest” geht unter anderem dahin, dass die gehandelten Leuchten durch mehrere Firmen der Unternehmensgruppe gingen, wobei die Höhe der dadurch erzielbaren handelsüblichen Zwischengewinne nicht angegeben werde. Daher könnten Anleger laut Bewertung von “Stiftung Warentest” die Angemessenheit der jeweiligen Kaufpreise nur schwer beurteilen.
Ein weiterer Kritikpunkt von “Stiftung Warentest” besteht darin, dass betroffene Anleger weder irgendwelche Mitbestimmungs- noch Kontrollrechte hätten und für eine besondere Mittelverwendungskontrolle auch noch extra bezahlen müssten.
Rechtsrat für Anleger und Zeichner der “EnergieEffizienzAnleihe 2015”
Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Anleihe bei der Deutsche Lichtmiete AG der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die betreffende Schuldverschreibung vorzeitig zu kündigen oder im Wege eines Schadensersatzanspruches die Rückzahlung des investierten Betrages durchzusetzen.
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